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Aus für die Sesselbahn auf den Weissenstein.

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Mittwoch, 25. Januar 2012 / 16:18:00

Grünes Licht für neue Seilbahn auf den Weissenstein

Bern/Solothurn - Der Bund hat das Projekt für eine neue Seilbahn auf den Solothurner Hausberg Weissenstein bewilligt und die Konzession erteilt. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) bewilligte auch den Rückbau der historischen Sesselbahn, die seit mehr als zwei Jahren nicht mehr in Betrieb ist.

Die alte «Sässeli»-Bahn könne unter Beibehaltung der schützenswerten Elemente nicht auf den heutigen Sicherheitsstand gebracht werden, teilte das BAV am Mittwoch mit. Die Sicherheitsinteressen würden höher gewichtet als das Interesse des Denkmalschutzes.

Die bestehende Sesselbahn Weissenstein war 1950 die erste kuppelbare Bahn überhaupt und ist damit ein Zeitzeuge für Pionierleistungen in der Seilbahntechnik.

Das BAV teilt die Meinung der Denkmalschutzexperten, dass es sich um ein kulturhistorisch wertvolles Denkmal handelt, wie es in der Medienmitteilung heisst.

Im November 2009 hatte die Sesselbahn ihren Betrieb eingestellt. Der Verein «Pro Sesseli» und der Heimatschutz setzen sich für den Erhalt der Bahn ein. Die Sesselbahn bewegt die Gemüter in Solothurn seit Jahren heftig.

Projekt für 12 Millionen Franken

Das Neubauprojekt der Seilbahn Weissenstein AG sieht für Investitionen von rund 12 Millionen Franken eine Seilbahn mit 6er-Kabinen auf den 1280 Meter hohen Hausberg vor. Der Solothurner Regierungsrat unterstützt die Pläne.

Gemäss BAV tangiert die geplante Bahn wie bereits die alte Anlage zwar gewisse Schutzziele. Der Weissenstein ist als besonders schützenswert im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) verzeichnet.

Das Projekt sei jedoch optimiert worden und Ersatzmassnahmen seien geplant, hält das BAV fest. Die Bewilligung der neuen Seilbahn sei ein zentrales Element des vom Bundesrat genehmigten kantonalen Richtplans zur Umsetzung des Gesamtkonzepts Weissenstein plus.

Die Konzession des BAV ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Verfügung kann beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb von 30 Tagen Beschwerde eingereicht werden.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=526578

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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