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Bundespräsident Christian Wulff.

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Freitag, 20. Januar 2012 / 11:21:00

Kein Haftbefehl gegen Wulffs Ex-Sprecher

Hannover - Gegen den früheren Sprecher des deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff gibt es nach Einschätzung der Justiz keinen dringenden Tatverdacht der Bestechlichkeit. Am Donnerstag war das Haus des Ex-Sprechers durchsucht worden.

Aus der Staatsanwaltschaft Hannover verlautete am Freitag: «Was wir derzeit haben, ist ein Anfangsverdacht». Olaf Glaeseker sei bei der Sicherstellung von Dokumenten und Computerdaten am Vortag in Wunstorf bei Hannover anwesend gewesen. Daher gebe es auch keine Notwendigkeit, etwa einen Haftbefehl zu beantragen.

Zunächst war unklar gewesen, wo sich Ex-Sprecher Glaeseker während des überraschenden Zugriffs und in den Tagen zuvor aufgehalten hatte. Er muss sich gegen den Vorwurf der Bestechlichkeit im Zusammenhang mit einem Wirtschaftstreffen «Nord-Süd-Dialog» wehren.

Dieses hatte in der Zeit stattgefunden, als Wulff niedersächsischer Ministerpräsident war. Wulff hatte die Schirmherrschaft. Der Bundespräsident hatte seinen langjährigen Vertrauten kurz vor Weihnachten entlassen.

Akteneinsicht gewährt

Glaesekers Anwalt Guido Frings stellte Antrag auf Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dem Verteidiger dies umgehend zu gewähren.

Wulff steht wegen verschiedener Vorgänger aus seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident seit Wochen in der Kritik. Dabei geht es insbesondere um einen Privat-Kredit für ein Einfamilienhaus, um Ferien bei vermögenden Freunden und seine Reaktion auf Recherchen der Presse.

Ermittelt wird auch gegen den deutschen Eventmanager Manfred Schmidt. Am Donnerstag war im Zusammenhang mit der Affäre auch in einer Firma Schmidts in Zug eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden.

joge (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=525828

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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