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Attentäter Anders Behring Breivik.

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Donnerstag, 19. Januar 2012 / 21:58:00

Norwegens Geheimdienstchefin tritt zurück

Oslo - Die furchtbaren Anschläge vom vergangenen Juli in Norwegen beherrschen weiter die Schlagzeilen in Oslo. Nach monatelanger Kritik am Geheimdienstes PST muss dessen Chefin Janne Kristiansen jetzt gehen. Sie hat bei einer Anhörung im Parlament zu viel verraten.

Die Juristin reichte in der Nacht zum Donnerstag ihren Rücktritt ein. Wenige Stunden vorher hatte sie bei der Anhörung im Parlament öffentlich angegeben, dass Norwegens militärischer Geheimdienst mit eigenen Agenten in Pakistan aktiv sei.

Justizministerin Grete Faremo wertete die Aussage «als mögliche Verletzung» von Geheimhaltungsregeln für den Geheimdienst PST und nahm den Rücktritt an.

Heftige Kritik ausgelöst

Kristiansen hatte schon kurz nach den Anschlägen mit 77 Toten in Oslo und auf der Insel Utøya heftige Kritik ausgelöst. Sie hatte erklärt, der Attentäter Anders Behring Breivik am habe als «einsamer Wolf» gehandelt und deshalb vom PST nicht frühzeitig als gefährlich erkannt werden können.

Unter anderem sagte sie: «Diesen Mann hätte nicht einmal Stasi-Deutschland stoppen können.» Kristiansen wollte sich damit gegen Kritik wehren, weil ihr Geheimdienst Informationen aus Polen über Breiviks Chemikalen-Einkäufe für die Herstellung von Sprengstoff nicht verfolgt hatte.

Im November war bereits Justizminister Knut Storberget im Gefolge von Kritik am zögerlichen Behördenverhalten bei den Anschlägen zurückgetreten.

Breivik wehrt sich gegen zweite Untersuchung

Der nach dem Massaker auf der Insel Utøya im Gefängnis Ila inhaftierte Attentäter legt Widerspruch gegen eine zweite rechtspsychiatrische Untersuchung ein. Breivik wurde bei einer heftig umstrittenen ersten Untersuchung als psychotisch sowie paranoid schizophren und deshalb unzurechnungsfähig eingestuft.

Er soll am 16. April in Oslo vor Gericht gestellt werden. Wenn das Gericht ihn zum Auftakt des Verfahren für schuldfähig erklärt, beträgt die Höchstrafe nach norwegischem Recht 21 Jahre Haft. Andernfalls gilt seine lebenslange Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung als weitgehend sicher.

bg (Quelle: sda)

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