News - powered by news.ch


Es gibt ein Problem mit der Höhe der Stauzeitkosten.

Abbildung vergrössern

 
www.bundesgericht.info, www.lsva-erhoehung.info, www.zurueck.info, www.weist.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Tiki Mugs Billy Wilder

 Tiki Mugs
 Billy Wilder



Dienstag, 17. Januar 2012 / 17:50:01

Bundesgericht weist LSVA-Erhöhung zurück

Lausanne - Das Bundesverwaltungsgericht muss sich nochmals mit der Erhöhung des LSVA-Tarifs ab dem Jahr 2009 befassen. Das Bundesgericht hat die Beschwerden von zwei Transportunternehmen gutgeheissen. Umstritten ist die Höhe der anzulastenden Stauzeitkosten.

Das Bundesgericht hatte 2010 die vom Bundesrat beschlossene Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ab 2008 abgesegnet. Es war zum Schluss gekommen, dass dem Schwerverkehr mit der LSVA auch die Kosten angelastet werden dürften, die der Lastwagenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern durch die im Stau verlorene Zeit verursache.

Über Höhe nicht entschieden

Als Stauzeitkosten waren bei der Festlegung des LSVA-Tarifs 204 Millionen Franken veranschlagt worden. Der gleiche Betrag wurde auch der LSVA für die Periode 2009 zu Grunde gelegt. Gegen die Festsetzung der LSVA für das Jahr 2009 durch die Oberzolldirektion gelangten zwei Transportunternehmen ans Bundesverwaltungsgericht.

Sie bestritten dabei die Höhe der Stauzeitkosten. Die Richter in Bern prüften die Frage gar nicht erst, da das Bundesgericht darüber bereits rechtskräftig entschieden habe. Das Bundesgericht hat den beiden Camionneurfirmen nun Recht gegeben und die Sache zur Neubeurteilung ans Bundesverwaltungsgericht zurückgeschickt.

Laut den Richtern in Lausanne hat das Bundesgericht in seinem Grundsatzurteil von 2010 nur entschieden, dass die Stauzeitkosten dem Lastwagenverkehr grundsätzlich angelastet werden dürfen. Die Höhe des dabei veranschlagten Betrages von 204 Millionen Franken sei damals allerdings gar nicht bestritten worden.

Beide Gutachten fehlerhaft

Insofern sei diese Frage noch nicht abschliessend geklärt. Das Bundesverwaltungsgericht muss dies nun nachholen. Dabei ist laut Bundesgericht davon auszugehen, dass sowohl das entsprechende Staukostengutachten der Verwaltung, als auch dasjenige der Beschwerdeführer auf falschen theoretischen Ansätzen beruhen.

Beide Expertisen würden zu Unrecht nur eine teilweise Zurechnung vornehmen. Richtigerweise seien aber sämtliche Stauzeitkosten zuzurechnen, welche den übrigen Verkehrsteilnehmern dadurch entstehen würden, dass der Schwerverkehr zum Verkehrsgeschehen hinzutrete.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=525385

In Verbindung stehende Artikel:


Bund zieht Urteil über LSVA-Erhöhung ans Bundesgericht weiter
Freitag, 23. November 2012 / 16:19:55
[ weiter ]
LSVA-Erhöhung 2009 laut Gericht unzulässig
Freitag, 26. Oktober 2012 / 12:12:00
[ weiter ]
Güter auf die Schienen
Dienstag, 10. Januar 2012 / 13:23:59
[ weiter ]
Kein Ende der Lastwagen-Flut absehbar
Freitag, 16. Dezember 2011 / 12:41:00
[ weiter ]
Bundesrat belohnt Partikelfilter mit LSVA-Rabatten
Mittwoch, 23. November 2011 / 12:08:00
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]