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Mittwoch, 28. Dezember 2011 / 08:48:00

Schweizer verkaufen wieder Waffen nach Katar

Bern - Schweizer Firmen dürfen wieder Kriegsmaterial nach Katar liefern. Das SECO hat den Stopp aufgehoben. Katar habe sich dafür entschuldigt, dass es Schweizer Munition verbotenerweise nach Libyen lieferte. Die Schweiz hält Katars Erklärung für glaubwürdig. Die bisherige Praxis wird nicht geändert.

Der Wüstenstaat am Persischen Golf hätte die Munition der staatlichen Rüstungsfirma Ruag nicht an die Aufständischen in Libyen weitergeben dürfen - er hat eine Nichtwiederausfuhrerklärung unterzeichnet.

Im Juli wurde jedoch bekannt, dass die Rebellen im Kampf gegen das libysche Regime Ruag-Munition einsetzten, die offenbar von Katar geliefert worden war. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stoppte daher die Lieferungen an Katar, bis geklärt werden konnte, weshalb die Munition nach Libyen gelangte.

Vom Stopp betroffen waren Laserzielgeräte einer Lieferung im Gesamtwert von 740'000 Franken. Deren Ausfuhr war im Januar 2011 bewilligt worden. Der grösste Teil davon - im Wert von 650'000 Franken - war jedoch bereits im April nach Katar ausgeführt worden.

Nun ist der Lieferstopp für die restlichen Zielgeräte aufgehoben worden, wie SECO-Sprecherin Marie Avet am Mittwoch in der Sendung «Heute Morgen» von Schweizer Radio DRS sagte. Katar habe erklären können, dass die Munition aufgrund eines «Fehlers in der militärischen Logistik» geliefert wurde.

Katar habe sich entschuldigt, den Vorfall bedauert und bekräftigt, es werde die Nichtwiederausfuhrerklärung künftig einhalten.

Zwei Kontrollbesuche in Katar

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda präzisierte Avet, der Lieferstopp sei vor ein paar Tagen aufgehoben worden. Seit Juli habe man in Kontakt gestanden mit den katarischen Behörden und dem Land zudem zwei Kontrollbesuche abgestattet: «Katar war von Anfang an kooperativ und hat glaubwürdig erklärt, weshalb der Fehler geschah.»

Beim Fehler in der militärischen Logistik handle es sich um eine armee-interne Weisung, wonach Rüstungsgüter, die einer Nichtwiederausfuhrerklärung unterstehen, nicht weitergegeben werden dürfen. Diese Verpflichtung sei irrtümlicherweise nicht beachtet worden.

Wann nun die restlichen Laserzielgeräte nach Katar geschickt werden, kann Avet nicht sagen. Die Bewilligung ist 12 Monate gültig und kann auf Antrag um 6 Monate verlängert werden.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=522790

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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