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Richtiges Verladen von Güterzügen.

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Dienstag, 27. Dezember 2011 / 13:52:00

Gravierende Mängel bei Güterzügen

Bern - Beim Verladen von Güterzügen passieren regelmässig Fehler, die zu grossen Unglücken führen könnten. Das Bundesamt für Verkehr hat bei der Kontrolle von über 4500 Güterwagen mehrere solcher Mängel festgestellt. Der Bund lanciert nun eine Informationskampagne mit den Verladern.

Zu den gravierenden Mängeln, welche die Fachleute des Bundesamts für Verkehr (BAV) entdeckten, gehörten etwa offene Deckel bei Kesselwagen oder bewegliche Teile, die nicht richtig fixiert waren. Wenn sich solche Teile bei der Fahrt lösten, könnten grosse Schäden entstehen, hielt das BAV in einer Mitteilung vom Mittwoch fest.

Bei der Untersuchung zum Simplontunnel-Brand vom vergangenen Sommer wird auch geprüft, ob eine lose Plache den Brand ausgelöst haben könnte. Laut dem italienischen Verkehrsminister ist dies die wahrscheinlichste Hypothese zur Ursache. Der Bericht der verantwortlichen italienischen Behörden liegt aber noch nicht vor.

Weil die entdeckten Mängel oft gravierend und schwere Unfälle zur Folge haben können, will das BAV mit den Verladern die Information und Ausbildung verbessern. Das habe das Bundesamt mit dem Verband der verladenden Wirtschaft vereinbart, heisst es im Communiqué. Mit den ausländischen Aufsichtsbehörden soll zudem die Zusammenarbeit verbessert werden.

Wenige, aber gravierende Mängel

Geprüft wurden im ablaufenden Jahr insgesamt 247 Güterzüge von neun verschiedenen Bahnunternehmen mit total 4554 Wagen. Wie viele Mängel dabei festgestellt wurden, will das BAV nicht bekannt geben. Der Anteil der gravierenden Mängel liege im «tiefen einstelligen Prozentbereich», sagte BAV-Sprecherin Olivia Ebinger.

Der Anteil der Mängel lasse sich nicht auf den gesamten Güterverkehr hochrechnen, weil Züge von jenen Firmen häufiger geprüft würden, bei denen ein erhöhtes Risiko vermutet werde. Der Trend zeige gegenüber dem Vorjahr aber keine Verbesserung.

Werden schwere Mängel festgestellt, können die Fachleute des BAV einen Zug am Weiterfahren hindern, bis der Mangel behoben ist. Das ist laut Ebinger das Vorgehen bei den meisten Fällen. In schweren Fällen steht es dem BAV auch offen, eine Strafanzeige zu erheben. Dazu sei es 2011 nicht gekommen.

nat (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=522722

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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