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Die fehlende Unterschrift hatte keinen Einfluss auf die Wahlen.

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Mittwoch, 14. Dezember 2011 / 15:31:22

Peter Föhn darf in den Ständerat

Schwyz - An den Bundesratswahlen konnte Peter Föhn (SVP) noch nicht teilnehmen, doch inzwischen ist seine Wahl zum Ständerat vom Schwyzer Kantonsrat für gültig erklärt worden. Der Kanton Schwyz hat die entsprechenden Dokumente noch am Mittwoch an den Bund weitergeleitet.

Das Kantonsparlament sprach sich mit 85 zu 0 Stimmen für die Absegnung der Ständeratswahl aus. Die SP-Fraktion enthielt sich der Stimme, weil die Frist für Einsprachen erst am Montag abgelaufen sei und allenfalls noch Einsprachen unterwegs sein könnten. Die Erwahrung kann allerdings noch angefochten werden.

Vorerst aber liegt der Ball bei den eidgenössischen Räten. Die Schwyzer Staatskanzlei hat die Dokumente zur Erwahrung der Wahl von Ständerat Föhn noch am Mittwoch nach Bern weitergeleitet. Dort wird nun entschieden, wann der neue Ständerat Einsitz nehmen kann.

Föhn warf Frick aus dem Ständerat

Peter Föhn gewann am 27. November in der zweiten Runde der Ständeratswahl gegen den bisherigen Bruno Frick (CVP), der den Kanton Schwyz in der kleinen Kammer während 20 Jahren vertreten hatte. Bereits im ersten Wahlgang war Alex Kuprecht gewählt worden. Damit stellt Schwyz als einziger Kanton zwei SVP-Ständeräte.

Der Kantonsrat behandelte am Mittwoch ferner drei Beschwerden gegen die Ständeratswahl. Auf eine trat er nicht ein, die beiden andern wies er ab. Die Entscheide im Sinne der Rechts- und Justizkommission fielen einstimmig. Den Beschwerden war im übrigen die aufschiebende Wirkung entzogen worden.

Zwar wurde eingeräumt, dass die Kantonsverwaltung bezüglich der notwendigen Unterschriften für eine Kandidatur sowie deren Beglaubigung eine falsche Auskunft erteilt habe. Auf das Ergebnis der Wahl habe diese aber keinen Einfluss gehabt.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=521094

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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