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Wikileaks-Chef Julian Assange.

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Montag, 5. Dezember 2011 / 12:40:00

Fall Assange kommt vor den Obersten Gerichsthof

London - Im Kampf gegen seine Auslieferung nach Schweden hat Wikileaks-Gründer Julian Assange einen Sieg errungen: Er darf seinen Fall dem Obersten Gerichtshof in Grossbritannien zur Entscheidung vorlegen. Das entschied am Montag das Hohe Gericht in London.

Es sei «im öffentlichen Interesse», dass der Supreme Court «so schnell wie möglich» über den Fall entscheide, erklärten die Richter des High Court zur Begründung im Beisein von Assange. Seine Chancen seien allerdings «ausserordentlich gering», sagte Richter Sir John.

Assanges Anwältin, Gareth Peirce, sagte, ihr Mandant habe nun 14 Tage Zeit, um einen schriftlichen Antrag beim Obersten Gericht einzureichen. Assange schien zufrieden mit dem Entscheid. Auf die Frage, ob er einen Sieg errungen habe, antwortete er mit Ja.

«Das ist die richtige Entscheidung, und ich bin dankbar dafür», sagte der 40-jährige Australier. «Der lange Kampf um Gerechtigkeit für mich und andere geht weiter.» Das Thema Auslieferungsschutz betreffe viele Menschen.

Die Richter hätten die Argumentation Assanges akzeptiert, dass es strittig sei, ob Polizei und Staatsanwaltschaft nach europäischem Recht Auslieferungsanträge stellen dürften, sagte Peirce weiter.

Auslieferung in die USA befürchtet

Assange war am 7. Dezember in Grossbritannien festgenommen worden, nachdem er sich der Polizei gestellt hatte. Er soll in Schweden eine Frau vergewaltigt und eine andere sexuell belästigt haben. Assange bestreitet dies. Mehrfach bezeichnete er die Vorwürfe als politisch motiviert.

Hätten die Richter am Montag anders entschieden, hätte Assange innerhalb der nächsten zehn Tage nach Schweden überstellt werden müssen. Assange befürchtet dabei die Auslieferung oder «illegale Verschleppung» in die USA, wo weder Folter noch Todesstrafe ausgeschlossen seien.

Derzeit steht er im Haus eines Wikileaks-Anhängers in Ostengland unter Arrest und wird elektronisch überwacht.

dyn (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=519810

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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