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Bundesstrafgericht Bellinzona.

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Montag, 21. November 2011 / 19:18:00

Solothurner Bordellbetreiber weist Vorwürfe zurück

Bellinzona - Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ist am Montag der Prozess gegen einen Ring mutmasslicher Menschenhändler fortgesetzt worden. Ein 60-jähriger Bordellbetreiber aus Solothurn und zwei seiner Helfer wehrten sich gegen den Vorwurf, 143 Brasilianerinnen zur Prostitution gezwungen zu haben.

Einen ersten Prozesstag hatte es bereits im Juni gegeben. Damals waren Vorwürfe behandelt worden, die allein den mutmasslichen Haupttäter betrafen. Seit Montag stehen die zentralen Anklagepunkte wie Menschenhandel, Förderung der Prostitution, Freiheitsberaubung und Geldwäsche im Mittelpunkt.

Laut Angeklagte keine falschen Versprechungen

Die Frauen seien freiwillig und auf Empfehlung von Freundinnen oder Verwandte in die Schweiz gekommen, sagten die Beschuldigten dem Gericht am Montag. Sie hätten gewusst worauf sie sich einlassen und meist schon in der Heimat als Prostituierte gearbeitet.

Die Bundesanwaltschaft ist dagegen überzeugt, dass die Brasilianerinnen, die alle aus einer sehr armen Gegend des Landes stammen, mit falschen Versprechungen in die Schweiz gelockt worden seien. Sie hätten auf Jobs als Kindermädchen oder Haushaltshilfen gehofft.

Gemäss Anklageschrift seien die Frauen erst nach der Einreise in die Schweiz mit der Realität konfrontiert worden. Bekannte des Hauptangeklagten hätten sie in dessen Bordelle in Wolfwil, Olten oder Wangen chauffiert. Dort wäre ihnen eröffnet worden, dass sie für die entstandenen Reisekosten anschaffen müssten.

Reiseschulden abarbeiten

Dass die Brasilianerinnen ihre Schulden abarbeiten mussten, stritt der 60-jährige Solothurner nicht ab. Angeblich sei den Frauen dies aber im Vorfeld bekannt gewesen.

Pro Person sei eine Schuldensumme von bis zu 9000 Franken kalkuliert worden, gab der Bordellbetreiber zu. Damit sollten nicht nur Flug, Vorzeigegeld für den Zoll, Gepäck und Taschengeld abgedeckt werden, sondern auch Verluste, die ihm durch verfrüht abgereiste oder verschwundene Frauen beschert worden seien.

Die Mädchen in den Bordellen hätten aber jederzeit die Häuser verlassen können, betonte der Bordellbetreiber. Eine Mitarbeiterin von ihm, eine ebenfalls angeklagte 57-Jährige aus Kap Verde, bestätigte diese Aussage. Sie war für die Betreuung der Frauen in einem der Bordelle zuständig.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=517788

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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