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Die Schweiz übernimmt die Empfehlung aus Deutschland.

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Freitag, 11. November 2011 / 13:25:00

«Kantönligeist» in Schweizer Kinos wird abgeschaft

Bern - Für den Zutritt zu Kinofilmen gelten in der Schweiz künftig landesweit dieselben Mindest-Altersgrenzen, ohne Ausnahme. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) stimmte der entsprechenden Vereinbarung am Freitag zu.

Die Schweiz übernimmt grundsätzlich die Empfehlung der deutschen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), wie KKJPD-Generalsekretär Roger Schneeberger der Nachrichtenagentur sda sagte. Liegt keine solche Empfehlung vor, legt die nun zu gründende nationale Kommission für Film und Jugendschutz eine Altersgrenze fest.

60-köpfige Kommission wird gegründet

Dies sei vor allem bei Filmen aus Lateinamerika und französischen Filmen der Fall, sagte Schneeberger. Erwartet werde, dass die Kommission jährlich 50 bis 70 Filme in Bezug auf das Zutrittsalter zu beurteilen hat.

Hinzu kommen Filme, welche die Schweizer Kommission trotz FSK-Einstufung selbst überprüfen will. Diese eigene Einstufung verlangen können entweder vier Mitglieder der 60-köpfigen Kommission oder ein Kanton, wie Schneeberger sagte.

In die Kommission müssen fünf Vertreter des Tessins, sieben aus der Waadt, zehn aus Genf und 38 aus Deutschschweizer Kantonen gewählt werden. Je ein Drittel der Mitglieder müssen die Behörden und die Filmbranche vertreten. Die restlichen Mitglieder sollen unabhängige Fachleute aus dem Bereich Jugendschutz sein.

Jahrelange Diskussion zu Ende

Mit dem Entscheid der KKJPD hat eine jahrelange Diskussion um das einheitliche Kino-Zutrittsalter ein Ende gefunden.

2005 gab ProCinema, der Schweizerische Verband für Kino und Filmverleih, den Anstoss zur Vereinheitlichung und wurde deshalb bei der KKJPD vorstellig, wie René Gerber, Geschäftsleiter von ProCinema, auf Anfrage der sda sagte. «Die Branche wünschte, dass der Kantönligeist aufgehoben wird.»

Das Kinopublikum habe die unterschiedlichen Altersvorgaben in den Kantonen nicht verstanden. Bis die Neuerung in Kraft treten kann, geht es nach Gerbers Auffassung noch mindestens ein halbes Jahr. Er ist überzeugt, dass die einheitliche Regelung nicht nur für das Publikum, sondern auch für die Branche eine Erleichterung bedeutet.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=516565

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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