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Die Teilnehmer der Sex-Partys bewegen sich in hohen Kreisen der französischen Politik und Polizei.

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Donnerstag, 27. Oktober 2011 / 22:38:00

Französische Callgirl-Affäre weitet sich aus

Paris - Im Skandal um einen Zuhälterring in Frankreich ist ein weiterer hochrangiger Polizist in Polizeigewahrsam genommen worden. Der Polizeichef für den Norden Frankreichs, Jean-Claude Menault, wurde nach Angaben aus Polizeikreisen auch von der Polizeiaufsicht IGPN vernommen.

Dabei soll es unter anderem um eine Reise nach Washington zum früheren IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn gegangen sein. Strauss-Kahn wird von anderen Verdächtigen in dem Fall vorgeworfen, an Sex-Partys mit Prostituierten teilgenommen zu haben.

Der 62-jährige Menault soll den Polizeikreisen zufolge den einstigen Hoffnungsträger der französischen Sozialisten in Sicherheitsfragen beraten haben. Strauss-Kahn hat seine Verwicklung in die Callgirl-Affäre, die im Carlton-Hotel im nordfranzösischen Lille ihren Ausgang nahm, bestritten und eine schnelle Vernehmung durch die Justiz verlangt.

Nach Überzeugung der Ermittler soll ein gut vernetzter Zuhälterring regelmässig Kunden von Luxushotels in Lille mit Callgirls aus dem nahen Belgien versorgt haben. Gegen acht Verdächtige wurden im Zuge der Affäre inzwischen Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter ihnen der Direktor des Carlton-Hotels.

Sex-Partys von Unternehmern bezahlt

Auch Polizeikommissar Jean-Christophe Lagarde zählt dazu, der Polizeichef des Departements Nord. Beschuldigte in dem Fall hatten ausgesagt, Strauss-Kahn hätte nicht nur an Sex-Partys in Paris teilgenommen, die noch dazu von Unternehmern bezahlt worden seien. Es seien auch eigens Reisen nach Washington organisiert worden, wo der Internationale Währungsfonds (IWF) seinen Sitz hat.

«Libération» und «Figaro» hatten berichtet, es habe zwei oder drei Reisen nach Washington gegeben. Die letzte habe zwischen dem 11. und 13. Mai stattgefunden, einen Tag vor der Verhaftung Strauss-Kahns in New York wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung eines Hotel-Zimmermädchens. Ein Strafverfahren gegen ihn war wegen mangelnder Glaubwürdigkeit des Zimmermädchens eingestellt worden.

Ein weiteres Strafverfahren in Frankreich wegen versuchter Vergewaltigung einer Journalistin und Autorin blieb ihm ebenfalls erspart. Die Staatsanwaltschaft erkannte zwar einen «sexuellen Angriff» an, stellte das Verfahren aber wegen Verjährung ein.

dyn (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=514426

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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