News - powered by news.ch


Die Ständeratskommission folgt der Einschätzung des Bundesrates (Symbolbild).

Abbildung vergrössern

 
www.sterbehilfe.info, www.geregelt.info, www.werden.info, www.nicht.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Medusa Handtasche Che Guevara

 Medusa Handtasche
 Che Guevara



Freitag, 21. Oktober 2011 / 15:28:00

Sterbehilfe soll nicht geregelt werden

Bern - Die Rechtskommission des Ständerates lehnt neue Regeln für die Sterbehilfe ab. Sie hält das geltende Recht für ausreichend. Zu diesem Schluss war zuletzt auch der Bundesrat gekommen.

Die Ständeratskommission beantragt ihrem Rat mit 8 zu 2 Stimmen, Standesinitiativen der Kantone Aargau und Basel-Landschaft, die eine neue Bundesregelung verlangen, keine Folge zu geben.

In einer Mitteilung vom Freitag hält die Kommission fest, für sie sei das Selbstbestimmungsrecht von «allergrösster Bedeutung». Jede Person sollte deshalb selber darüber entscheiden können, was für sie ein würdiges Lebensende sei.

Meinungswandel im Bundesrat

Der Bundesrat teilt diese Auffassung. Er beschloss im Juni, auf eine Regelung der organisierten Suizidhilfe zu verzichten, nachdem er letzten Herbst noch strengere Regeln angekündigt hatte. Es war nicht der erste Meinungswandel im Bundesrat zu diesem Thema.

Als Christoph Blocher Justizminister war, stellte sich der Bundesrat gegen eine Regulierung. Seine Nachfolgerin Eveline Widmer-Schlumpf kündigte eine Regulierung an, Simonetta Sommaruga gab den Verzicht bekannt.

Dauerhafter Sterbewunsch

Sommaruga betonte, dass der Sterbehilfe bereits heute Grenzen gesetzt seien. Suizidwillige Personen müssten urteilsfähig und ausreichend informiert sein. Der Sterbewunsch müsse wohlerwogen, ohne äusseren Druck geäussert und dauerhaft sein.

Ausserdem sei Suizidhilfe aus selbstsüchtigen Beweggründen unzulässig, gab die Justizministerin zu bedenken. Profitorientiertes Arbeiten in der Suizidhilfe sei damit schon heute strafbar.

Kantone für neue Regeln

Für eine Regelung der organisierten Suizidhilfe hatte sich in einer Vernehmlassung eine Mehrheit der Kantone ausgesprochen. Die meisten Parteien dagegen stellten sich auf den Standpunkt, dass das geltende Recht genüge.

Im vergangenen Jahr begleiteten die Sterbehilfeorganisationen Exit und Dignitas nach eigenen Angaben zusammen 354 Personen in den Tod. Was die Gesamtzahl der Suizide betrifft, stammen die neusten Statistiken aus dem Jahr 2007. In diesem Jahr wurden in der Schweiz 1360 Suizide registriert. Bei Personen zwischen 15 und 44 Jahren ist Suizid eine der häufigsten Todesursachen.

dyn (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=513568

In Verbindung stehende Artikel:


Ständerat will Sterbehilfe nicht neu regeln
Mittwoch, 21. Dezember 2011 / 10:32:00
[ weiter ]
Rechtsstreit um Freitod geht weiter
Freitag, 2. Dezember 2011 / 12:48:00
[ weiter ]
Doch keine Regulierung der Sterbehilfe
Mittwoch, 29. Juni 2011 / 13:28:13
[ weiter ]
Weiterhin Sterbehilfe im Kanton Zürich
Sonntag, 15. Mai 2011 / 16:52:10
[ weiter ]
Gift-Abgabe nur auf Rezept ist menschenrechtskonform
Donnerstag, 20. Januar 2011 / 11:59:00
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]