Montag, 17. Oktober 2011 / 07:35:34
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Der Prozess gegen die Hells Angels beginnt
Bellinzona - Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Montagmorgen der Prozess gegen drei Zürcher Hells Angels und ihren Ex-Präsidenten begonnen. Vorgeworfen werden ihnen Drogendelikte, versuchte Erpressung und versuchte Entführung sowie Vorbereitungen zu einem Raub.
Anwesend waren bei Prozessbeginn neben den Angeschuldigten und ihren Anwälten auch rund 10 Mitglieder der Hells Angels, die das Verfahren von den Zuschauerplätzen aus mitverfolgen. Sie mussten sich wie die übrigen Besucher am Eingang des Gerichtsgebäudes einer strengen Kontrolle der Polizei unterziehen.
Hauptangeschuldigter ist der frühere Präsident des Hells Angels MC Zürich, der mittlerweile nicht mehr dem Motorradklub angehört. Er soll bei allen Delikten mit von der Partie gewesen sein. Die anderen Beschuldigten haben sich laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) jeweils nur an einzelnen Taten als Mittäter oder Gehilfen beteiligt.
Plan für Raub aufgegeben
Die Bundesanwaltschaft lastet drei der Männer an, 2003 mehrere hundert Kilogramm Hanf aus dem Raum Aarberg BE geerntet, gelagert, verarbeitet und teilweise verkauft zu haben. Zwei Beschuldigten wirft die BA zudem vor, die Entführung eines Mannes in die Wege geleitet zu haben.
Dieser soll Informationen über den Diebstahl von einem oder zwei Motorrädern eines anderen Zürcher Hells Angels gehabt haben. Laut BA scheiterte die Kontaktaufnahme allerdings und die Akteure zogen unverrichteter Dinge ab.
Ein weiterer gegen drei Personen erhobener Anklagepunkt betrifft strafbare Vorbereitungshandlungen für einen Raubüberfall auf einen Geldtransporter der Protectas. Das auf Ende 2003 geplante Vorhaben sei aufgegeben worden, weil sich ein beteiligter Hells Angel aus Frankreich beim Auskundschaften von der Polizei beschattet gefühlt habe.
Urteil erst im November
Einzig an den Ex-Präsidenten richtet sich schliesslich der Vorwurf der versuchten Erpressung. Er soll zusammen mit einer weiteren Person erfolglos versucht haben, einen Zürcher Bordellbesitzer zur Zahlung einer halben Million Franken zu veranlassen.
fkl (Quelle: sda)
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