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Aufsehen erregte ein Trojaner des deutschen Staates.

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Donnerstag, 13. Oktober 2011 / 20:35:00

Auch die Schweiz nutzt Spionage-Software

Bern - Auch in der Schweiz haben die Behörden schon Spionage-Software von jener Art eingesetzt, die in Deutschland derzeit für Schlagzeilen sorgt. Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bestätigte am Donnerstagabend einen entsprechenden Bericht des Online-Dienstes der Tagesschau des Schweizer Fernsehens.

Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und des Kantons Zürich haben in einzelnen Fällen solche Software zur Klärung schwerer Verbrechen eingesetzt, sagte EJPD-Sprecher Guido Balmer. Dies sei auf Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft und mit Genehmigung des zuständigen Zwangsmassnahmengerichts geschehen.

Rechtsgrundlage ist umstritten

Welche Software genau eingesetzt wurde, gibt das EJPD aus Rücksicht auf die Interessen der Strafverfolgung nicht bekannt. Es handle sich um Programme, die dazu dienten, verschlüsselte Inhalte zu entschlüsseln, sagte Balmer. Ob es dafür eine ausreichende Rechtsgrundlage gibt, ist umstritten. Die Staatsanwaltschaften, welche die Massnahme anordnen, stützen sich auf Artikel 280 der Schweizerischen Strafprozessordnung.

Weil in der Rechtslehre umstritten ist, ob dieser Artikel als Rechtsgrundlage genügt, hat der Bundesrat im Rahmen der laufenden Revision des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vorgeschlagen, eine ausdrückliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Dies stiess in der Vernehmlassung auf Kritik.

In Deutschland hat ein Spionage-Programm der Firma Digitask eine Datenschutz-Affäre ausgelöst. Ein Trojaner wurde von verschiedenen Bundesländern zur Überwachung von Verdächtigen benutzt.

Piratenpartei: «Trojaner» passen nicht in Rechtsstaat

Dass auch die Schweiz Spionage-Software eingesetzt hat, beurteilt der Präsident der Piratenpartei Schweiz, Denis Simonet, als einen «Skandal». Solche Software könne den Prinzipien eines Rechtsstaates niemals entsprechen.

So genannte Trojaner können zum Beispiel Daten auf Computern verändern, wie Simonet am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Werde dann ein Computer beschlagnahmt, könne nicht mehr nachgewiesen werden, wer die entsprechenden Daten verändert habe. Das sei so, wie wenn die Polizei eine Hausdurchsuchung durchführe, aber sich bereits zuvor in der Wohnung zu schaffen machte, sagte er.

Auch die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Spionage-Software sind aus Sicht des Präsidenten der Piratenpartei in der Schweiz nicht vorhanden.

dyn (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=512518

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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