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Eine Kündigung im Alter sorgt oft für heikle Probleme.

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Donnerstag, 22. September 2011 / 09:43:00

Nationalrat unterstützt ältere Arbeitslose

Bern - Um älteren und invaliden Arbeitslosen den Bezug der Höchstzahl von 520 Taggeldern zu erleichtern, befürwortet der Nationalrat eine Senkung der Mindestbeitragszeit von 24 auf 22 Monate. Am Donnerstag hiess er eine Parlamentarische Initiative ohne Gegenstimme gut.

Er folgte damit seiner Wirtschaftskommission, die diese Änderung einstimmig befürwortet. Auch der Bundesrat ist dafür. Es gehe um Härtefälle, die es zu vermeiden gelte, sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats unterstützt das Anliegen ebenfalls. Die Vorlage geht nun in die kleine Kammer.

Etwa 370 Betroffene

Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sind derzeit etwa 370 Menschen betroffen. Die Senkung der Beitragszeit auf 22 Monate würde die Arbeitslosenversicherung mit jährlich 15 Millionen Franken belasten.

Die am 1. April 2011 in Kraft gesetzte Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes brachte nicht nur jungen Arbeitslosen Verschlechterungen, sondern auch älteren und eingeschränkten Menschen.

So können Versicherte, die über 55 Jahre alt sind oder einen Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent aufweisen, nur dann maximal 520 Taggelder (2 Jahre) beziehen, wenn sie innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist für die Beitragszeit mindestens 24 Monate lang Beiträge entrichtet haben.

Trotz jahrelanger Erwerbstätigkeit können Versicherte diese Voraussetzung nicht erfüllen, wenn sie im Verlauf der Beitragsfrist die Stelle gewechselt und dazwischen einige Tage nicht gearbeitet haben.

Eigeninitiative sorgt für Benachteiligung

Benachteiligt sind auch jene, die nach Beginn der Arbeitslosigkeit auf eigene Faust versucht haben, eine neue Stelle zu finden, statt sich sofort bei der Arbeitslosenversicherung zu melden.

Akzeptiert das Parlament in der Herbstsession diese Änderung, kann sie auf den 1. Januar 2012 in Kraft treten. Im Ständerat ist das Geschäft am 28. September traktandiert.

dyn (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=509568

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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