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Dienstag, 30. August 2011 / 18:15:08
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Polizei stürmt Badener Wohnung mit Sprengung
Baden AG - Ein 53-jähriger Schweizer hat sich am Dienstag fünf Stunden lang in seiner Wohnung in Baden AG verschanzt. Gegen eine Räumung hatte er sich um 9.30 Uhr mit einem Samurai-Schwert gewehrt. Um 14.20 Uhr stürmte die Polizei die Wohnung und überwältigte den Mann.
Der Schweizer blieb beim Einsatz unverletzt, wie Max Suter, Mediensprecher der Aargauer Kantonspolizei, am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Er attackierte die Polizisten ein zweites Mal mit einem Samurai-Schwert, allerdings erfolglos.
Die Polizei hatte zunächst Kontakt durch die geschlossene Tür aufgenommen. Sie wollte sicher sein, dass sich der Mann beim Eingang befindet.
Danach sprengte eine Sondereinheit die Türe und überwältigte den Mann mit einem Elektroschockgerät, einem sogenannten Taser. Ein in Richtung Beine abgegebener Schuss aus einer Polizeiwaffe verfehlte den Mann.
Polizist am Arm verletzt
Am Morgen hatte eine fünfköpfige Gruppe der Polizei versucht, die Wohnung im Auftrag der Staatsanwaltschaft zu räumen. Der Mann hatte im Vorfeld offenbar Drohungen ausgesprochen.
Als die Türe vom Schlüsseldienst geöffnet war, verletzte der renitente Schweizer einen Polizisten mit dem Samurai-Schwert am Arm. Der Polizist wurde gemäss Suter noch am Dienstag operiert. Ihm gehe es den Umständen entsprechend gut.
Fünf Stunden in Wohnung verschanzt
Bis am Nachmittag verschanzte sich der Mann in seiner Wohnung und zeigte sich nur einmal, um eine Zigarette zu rauchen. Die Polizei hatte bereits am Montagabend versucht, den Mann aus der Wohnung zu bewegen.
Nach einem Gespräch musste die Polizei allerdings ohne den Mann abziehen. Danach habe man das Umfeld des Mannes genauer abgeklärt, wie Polizei-Sprecher Max Suter sagte.
Lehren aus dem Fall Kneubühl
Dies auch als Konsequenz aus dem Fall Kneubühl, zu dem vor Wochenfrist eine Administrativuntersuchung veröffentlicht wurde. Diese ergab, dass die Polizei zu wenig Informationen über den Bieler Rentner eingeholt hatte.
Der Mann wurde schliesslich zum Amtsarzt gebracht. Dieser entscheidet, ob der 53-jährige hafterstehungsfähig ist oder nicht. Je nach Ergebnis kommt er in ein Gefängnis oder in eine psychiatrische Klinik.
fest (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=506507
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