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Harter Rückschlag für Conrad Murray.

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Dienstag, 30. August 2011 / 12:49:00

Zeugen im Jackson-Prozess fallen durch

Los Angeles - Im Verfahren gegen Michael Jacksons Leibarzt Conrad Murray hat das zuständige Gericht in Los Angeles sechs von der Verteidigung benannte ehemalige Mediziner des Popstars als Zeugen abgelehnt.

Richter Michael Pastor gab am Montag (Ortszeit) einem Antrag der Staatsanwaltschaft statt und schloss die Ärzte, darunter Jacksons langjährigen Hautarzt Arnold Klein, als Zeugen in dem für Ende September angesetzten Prozess wegen fahrlässiger Tötung aus.

Die Entscheidung bedeutet einen Rückschlag für die Verteidiger Murrays. Diese hatten die Männer benannt, um Medikamentenabhängigkeiten Jacksons nachzuweisen.

Nach ihrer Ansicht injizierte zum Beispiel Klein dem Sänger regelmässig «ohne nachgewiesenen medizinischen Zweck» das Schmerzmittel Demerol und machte ihn davon abhängig. Richter Pastor bezeichnete die beantragte Befragung der sechs Ärzte jedoch als «nicht relevant».

Zwei Mediziner zugelassen

Zwei weitere frühere Mediziner Jacksons, Allen Metzger und David Adams, liess er hingegen als Zeugen zu. Im Fall Metzgers hatte die Verteidigung zuvor angegeben, Jackson habe den Arzt im Jahr 2009 um die Injektion eines Beruhigungsmittels gebeten, was dieser abgelehnt habe.

Adams soll dem Musiker mehrfach das starke Betäubungsmittel Propofol verabreicht haben. Eine Überdosis des Arzneistoffs führte letztlich zu Jacksons Tod.

Bis zu vier Jahre Haft

Jackson war am 25. Juni 2009 im Alter von 50 Jahren in Los Angeles gestorben. Die Staatsanwaltschaft wirft Murray vor, seinem Patienten Propofol gegeben und dann den Raum verlassen zu haben. Murray bestreitet nicht, das Mittel verabreicht zu haben, besteht aber darauf, dass dies auf Wunsch des Sängers geschehen sei.

Der Prozess hatte bereits im Mai beginnen sollen, wurde dann aber auf Ende September verschoben. Im Falle eines Schuldspruchs drohen Murray bis zu vier Jahre Haft.

nat (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=506499

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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