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Betrugsfall bei der Ems-Chemie.

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Mittwoch, 24. August 2011 / 14:31:05

Teilerfolg für Ex-Buchhalter der Ems-Chemie

Chur - Der ehemalige Chefbuchhalter von Christoph Blocher bei der Ems-Chemie und dessen Komplize kommen für ihre Betrügereien mit geringeren Strafen davon. Das Bündner Kantonsgericht reduzierte am Mittwoch im Falle des Millionenbetrugs die Gefängnisstrafen der Vorinstanz.

Der ehemalige und heute 75 Jahre alte Chefbuchhalter bei der Ems-Chemie wurde statt zu acht zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafe für den 67-jährigen Komplizen, einen früheren Verkaufsangestellten bei der Ems-Chemie, wurde von vier auf drei Jahre gesenkt, wobei die Hälfte auf zwei Jahre bedingt erlassen wird.

Die Strafen der Vorinstanz, des Bezirksgerichts in Domat/Ems, seien für Vermögensdelikte zu hoch ausgefallen, sagte der Gerichtsvorsitzende an der Urteilseröffnung.

Doch wie von der Vorinstanz wurden die zwei Rentner auch vom Kantonsgericht des Betrugs, der missbräuchlichen Verwendung einer Datenverarbeitungsanlage, der Urkundenfälschung sowie der Geldwäscherei schuldig gesprochen.

13 Millionen Franken abgezogen

Das Kantonsgericht sah es als erwiesen und aktenmässig belegt an, dass die Angeklagten die Ems-Chemie zwischen 1996 und 2004 um insgesamt 13 Millionen Franken betrogen hatten. 10 Millionen Franken nahmen sie der Firma ab, indem der 67-Jährige fiktive Rechnungen schickte, und der Buchhalter die Zahlungen auslöste.

Der ehemalige Chefbuchhalter, der 40 Jahre bei der Ems-Chemie arbeitete, schädigte das Unternehmen zudem mit Scheckbetrügereien im Umfang von 3 Millionen Franken.

Die Angeklagten in diesem komplexen Fall stritten stets alle ihnen zur Last gelegten Delikte ab. Zuerst gaben sie an, einander kaum zu kennen, dann nannten sie Namen von Personen, deren Existenz nicht nachgewiesen ist, oder sie erzählten Geschichten über das Einsparen von Lizenzgebühren und Steuern bei der Ems-Chemie.

Aus den Akten gehe hervor, dass Zahlungen vom Chemie-Unternehmen an Scheinfirmen gingen und von dort ohne Belege oder Quittungen verteilt worden seien, sagte der Gerichtsvorsitzende. Die Rechnungen waren gestellt worden, ohne dass es zu Warenlieferungen kam.

 

fkl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=505662

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