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Bundesrat will Prostitution von Minderjährigen weiter eindämmen.

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Donnerstag, 18. August 2011 / 10:14:00

Bundesrat schafft Jugend-Prostitution ab

Bern - Wer gegen Entgelt sexuelle Dienste von Prostituierten unter 18 Jahren in Anspruch nimmt, soll künftig bestraft werden können. Dies will der Bundesrat. Er hat die Vernehmlassung zu Änderungen des Strafgesetzbuchs eröffnet.

Es gehe um einen Ausbau des Schutzes für Jugendliche, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Donnerstag vor den Medien in Bern. Dieser sei ihr «ausserordentlich wichtig». Strengere Regeln sind die Voraussetzung dafür, dass die Schweiz der Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch beitreten kann.

Nach geltendem Recht machen sich Freier strafbar, wenn eine Prostituierte jünger als 16 Jahre alt ist und sie selber mehr als drei Jahre älter sind. Mit über 16-Jährigen sind einvernehmliche sexuelle Kontakte dagegen heute nicht strafbar - auch wenn sie gegen Bezahlung erfolgen.

Freiheitsstrafe für Freier

Künftig sollen Freier nun mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden, wenn sie gegen Entgelt die sexuellen Dienste von Unmündigen in Anspruch nehmen. Als Bezahlung gelten auch Drogen, Essen, Unterkunft oder Ferien.

Unter Strafe gestellt wird ausserdem die Förderung der Prostitution Unmündiger. Zuhälter, Bordellbetreiber oder Escort-Services, die mit Gewinnabsichten die Prostitution erleichtern oder begünstigen, sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden. Die jugendlichen Prostituierten sollen dagegen straflos bleiben.

Mehr Schutz bei Pornografie

Auch bei der Kinderpornografie will der Bundesrat den Schutz ausdehnen. Kinder sollen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vor der Mitwirkung bei sexuellen Darstellungen geschützt werden. Wer pornografisches Material mit unter 18-Jährigen herstellt, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Dies gilt auch für jene, die solches Material einführen, lagern, anpreisen, in Verkehr bringen, zeigen, zugänglich machen, erwerben oder besitzen. Der Konsum soll nach dem Willen des Bundesrates mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Sommaruga machte vor den Medien deutlich, dass es dem Bundesrat nicht um eine Anhebung des Schutzalters geht: Einvernehmliche sexuelle Kontakte mit 16- und 17-Jährigen, die nicht unter Prostitution fallen, sollen straffrei bleiben.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=504821

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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