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Die Löhne der St. Galler Pflegefachfrauen werden um durchschnittlich 7,5 Prozent erhöht.

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Mittwoch, 17. August 2011 / 14:17:00

Höhere Löhne für Pflegefachfrauen und Hebammen

St. Gallen - Der Kanton St. Gallen zahlt den Pflegefachfrauen und Hebammen rückwirkend 24,2 Millionen Franken nach. Zudem werden die Löhne um durchschnittlich 7,5 Prozent erhöht. Mit diesem Vergleich haben der Kanton und die Berufsverbände eine Lohngleichheits-Klage geregelt.

Finanzdirektor Martin Gehrer sowie Vertreterinnen der Hebammen, Pflegefachfrauen und der Gewerkschaft vpod stellten den Vergleich am Mittwoch an einer Medienkonferenz vor. Betroffen sind rund 2500 Angestellte von kantonalen Spitälern und Kliniken. Sie erhalten im Durchschnitt 10'000 Franken an Lohn-Nachzahlungen.

Zudem werden die Löhne ab 1. Januar 2011 um durchschnittlich 7,5 Prozent erhöht. Der St. Galler Kantonsrat hatte 2003 eine vom Pflegepersonal geforderte Lohnerhöhung nur zur Hälfte gewährt. Darauf reichten acht Hebammen und Pflegefachfrauen Lohngleichheitsklagen ein.

Erfolg vor Bundesgericht

Das Bundesgericht gab ihnen vor einem Jahr Recht. Es kam zum Schluss, das Gebot der Lohngleichheit sei verletzt. Darauf nahmen der Kanton, die Einzelklägerinnen, die Berufsverbände und der vpod Verhandlungen auf. Dem nun vorliegenden Vergleich stimmte die Regierung am Dienstag zu.

Der Kanton anerkennt, dass die Löhne der St. Galler Hebammen und Pflegefachfrauen im Vergleich zu Männerlöhnen - als Vergleichsbasis dienten Polizisten - zu tief sind. Vertreterinnen der beiden Berufsgruppen zeigten sich «erleichtert» und «hoch erfreut».

Jährlich 14 Millionen mehr

Der Kanton trägt einmalige Kosten von 24,2 Millionen Franken. Hinzu kommen ein Nachtragskredit von 8,4 Millionen Franken für 2011 sowie ab 2012 weitere 5,4 Millionen Franken für die Erhöhung der Löhne.

Diese jährlich wiederkehrenden Kosten von insgesamt 14 Millionen müssen noch vom Kantonsrat bewilligt werden. Gehrer zeigte sich zuversichtlich, dass das Parlament zustimmt. Bis die politischen Entscheide gefällt sind, bleibt die Lohngleichheits-Klage beim Verwaltungsgericht hängig.

nat (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=504695

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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