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Die Kinder müssen den Schwimmunterricht der Schule besuchen. (Symbolbild)

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Freitag, 12. August 2011 / 12:27:00

Verweigerter Schwimmunterricht zu Recht gebüsst

Basel - Eltern, welche die Teilnahme ihrer Kinder am obligatorischen Schwimmunterricht der Schule verweigern, sind in Basel-Stadt zu Recht gebüsst worden: Das baselstädtische Verwaltungsgericht hat den Rekurs eines muslimischen Elternpaars gegen die Bussen abgewiesen.

Das Elternpaar hatte seine Töchter ab dem Alter von sieben und neun Jahren den Schwimmunterricht nicht besuchen lassen. 2010 sprach das Erziehungsdepartement deswegen eine Busse von 1400 Franken aus. Das Verwaltungsgericht sieht darin keinen Verstoss gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit, wie es am Freitag mitteilte.

Öffentliches Interesse

Das Gericht stützt sich vor allem auf die neueste Rechtssprechung des Bundesgerichts. Die obligatorische Schulpflicht bedeute, dass Eltern verpflichtet seien, ihre Kinder zur Schule zu schicken, und dass Kinder das Recht auf eine angemessene Schulbildung hätten, hielt es in der Mitteilung fest.

Dazu gehöre auch der Turn- und Schwimmunterricht, der in Basel in der Primarschule, also vor der Pubertät, gemischtgeschlechtlich sei. Dabei bestehe «ein grosses öffentliches Interesse daran, dass alle Kinder, also auch kleine Mädchen muslimischen Glaubens, den schulischen Schwimmunterricht besuchen».

Dies gelte nicht nur wegen der Möglichkeit, schwimmen zu können, sondern vor allem auch, weil Sportunterricht die Sozialisierung und Integration fördere. Auch sei für Kinder von Eltern aus dem Ausland, besonders für Mädchen, Chancengleichheit nur zu erreichen, wenn diese an allen Teilen des Unterrichts teilnähmen. Wegen des Schamgefühls könnten etwa Ganzkörperbadeanzüge getragen werden.

Lehrplan akzeptieren

Zum Recht der Eltern auf religiöse Erziehung hielt das Gericht fest, dass Eltern an einer öffentlichen Schule den geltenden Lehrplan akzeptieren müssten: Sie könnten nicht gewisse Veranstaltungen für unzumutbar erklären. Zudem hätten staatliche Schulen den Auftrag, eine egalitäre Gesellschaft zu fördern und Kinder nicht vorzeitig in ihre Geschlechtsrollen zu drängen.

Auch könnten Eltern «nicht verlangen, dass ihre Kinder vollständig von fremden Glaubensbekundungen, kulturellen Ansichten oder aufgeklärten gesellschaftlichen Lebensweisen ferngehalten werden». In der Emigration sei zwar nicht die Religionsfreiheit preiszugeben, doch müssten «gewisse Einschränkungen und Änderungen der Lebensgewohnheiten in Kauf genommen werden».

Offen liess das Gericht, wie weit die Unterrichtsverweigerung der Eltern überhaupt religiös begründet war. Denn diese hätten sich auf ihre «Gewissenssensibilität» berufen, aber «keine Koranstelle nennen können, welche explizit die zwingende Trennung von Mädchen und Knaben vor der Geschlechtsreife vorschreibt».

Vorstellungen, wonach die weibliche Ehre nur durch Keuschheit und Reinheit zu bewahren sei, gibt es laut dem Gericht auch in nicht-muslimischen Gesellschaften.

Das baselstädtische Erziehungsdepartement hatte im Juli 2010 mehrere Eltern gebüsst, mehrheitlich wegen Verweigerung des Schwimmunterrichts. Parallelgesellschaften müssten verhindert werden, sagte damals Erziehungsdirektor Christoph Eymann. Die Busse wurde auf 350 Franken pro Kind und Elternteil festgelegt.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=504056

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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