Sonntag, 7. August 2011 / 14:47:00
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Wieder härtere Massnahmen bei Ausschaffung
Bern - Nach den teilweise misslungenen Ausschaffungen von Anfang Juli will der Bund Ausschaffungsflüge nach Nigeria auch wieder mit Ganzkörperfesselung durchführen. Die härtesten Zwangsmassnahmen sollen aber nicht die Regeln sein, sondern nur im Notfall angewandt werden.
Im Juli führte die Schweiz erstmals seit einem Todesfall im März 2010 wieder einen Sonderflug zur Ausschaffung abgewiesener Asylbewerber nach Nigeria durch. Gemäss einer Abmachung mit Nigeria waren die Ausschaffungshäftlinge nicht am ganzen Körper, sondern nur an Händen und Füssen gefesselt.
Prompt kam es zu Zwischenfällen: Zwei Ausschaffungshäftlinge wehrten sich, Polizisten schlugen auf einen der beiden Männer ein. Die zwei Nigerianer wurden schliesslich nicht ausgeschafft.
Nach diesen Erfahrungen soll nun für Ausschaffungsflüge nach Nigeria auch wieder die härtere Variante offen stehen: Nach dem Flug sei die Schweiz mit den nigerianischen Behörden übereingekommen, dass auch härtere Massnahmen möglich sein müssten, sagte Michael Glauser, Sprecher des Bundesamtes für Migration (BFM). Er bestätigte damit eine Meldung der «SonntagsZeitung».
Auch Ausschaffungshäftlinge, die sich wehren, müssten zurückgeführt werden, sagte Glauser zur Begründung. «Der Staat muss das Recht durchsetzen.» Bei der Fesselung gehe es zudem um die Sicherheit der anwesenden Polizisten.
Verhältnismässigkeit wahren
Die sogenannte Level-4-Ausschaffung, bei der die Häftlinge beispielsweise Schutzhelme tragen, oder auch an Stühle gefesselt ins Flugzeug getragen werden, soll aber laut Glauser nach wie vor nicht in jedem Fall durchgeführt werden. Welche Zwangsmassnahmen nötig seien, werde im Einzelfall entschieden.
Schärfere Zwangsmittel bei Ausschaffungen hatte der Polizeibeamtenverband (VSPB) in der vergangenen Woche in einem Brief an das BFM gefordert. Die Polizeibeamten wollen namentlich auch Medikamente einsetzen oder die früher verwendeten Metall-Handfesseln wiedereinführen.
bg (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=503350
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