Donnerstag, 4. August 2011 / 14:24:36
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Gegen IWF-Chefin Lagarde wird ermittelt
Paris - Einen Monat nach ihrem Amtsantritt als IWF-Chefin steht Christine Lagarde im Zentrum von Ermittlungen wegen einer Affäre aus ihrer Zeit als französische Finanzministerin. Ein französisches Gericht ordnete am Donnerstag eine Untersuchung an.
Es geht dabei um Lagardes Rolle in einem privaten Schiedsverfahren zwischen dem Geschäftsmann Bernard Tapie und einer staatlichen Bank. Mit einer umstrittenen Zahlung an Tapie hatte Lagarde vor drei Jahren einen viele Jahre schwelenden Streit beenden wollen.
Tapie hatte Anfang der neunziger Jahren Anteile am deutschen Sportartikelhersteller Adidas verkauft. Bei der Abwicklung des Geschäfts fühlte er sich aber von der damaligen Staatsbank Crédit Lyonnais geprellt und zog vor Gericht.
Nach jahrelangem Streit schaltete Lagarde ein Schiedsgericht ein, das Tapie 2008 eine Entschädigungssumme von 285 Millionen Euro plus Zinsen zugestand. Insgesamt soll Tapie rund 400 Millionen Euro aus der Staatskasse bekommen haben. Ein Staatsanwalt verdächtigt Lagarde des Amtsmissbrauchs, weil sie die Abfindung zuliess.
Lagarde gibt sich gelassen
IWF-Chefin Christine Lagarde sieht sich durch bevorstehende Ermittlungen der französischen Justiz nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt. Die Ermittlungen wegen mutmasslichen Amtsmissbrauchs zu ihrer Zeit als französische Finanzministerin seien «keineswegs unvereinbar» mit Lagardes jetziger Funktion, erklärte ihr Anwalt Yves Repiquet.
«Es wird nicht das erste Ermittlungsverfahren sein, das eingestellt wird.» Vielmehr habe das vom Gerichtshof der Republik befürwortete Verfahren den Vorteil, dass es Lagarde «endgültig» von dem Verdacht reinwaschen werde, den «eine Handvoll Abgeordnete» gegen sie aufgebracht hätten, betonte der Rechtsanwalt.
Für die Aufnahme der Ermittlungen entschied am Donnerstag eine Kommission jenes Gerichtshofes, der sich ausschliesslich um mögliche Vergehen von Regierungsmitgliedern kümmert. Die Ermittlungen werden vermutlich mehrere Monate dauern. Anschliessend wird entschieden, ob der Fall vor einem Sondergericht verhandelt wird.
fkl (Quelle: sda)
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