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Teure Telefonüberwachung.

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Freitag, 29. Juli 2011 / 13:19:46

Kantone kritisieren Überwachungsgebühren

Bern - Die Überwachung einer Telefonnummer kostet in der Schweiz deutlich mehr als in vergleichbaren Ländern. Die Strafverfolgungsbehörden bezahlen dem Bund rund 2500 Franken. Die Justiz- und Polizeidirektoren wehren sich gegen die Tarife.

Jährlich geben die Strafverfolgungsbehörden rund 10 Millionen Franken für die Überwachung von Tatverdächtigen in Strafverfahren aus. Schuld seien die Gebühren, die deutlich höher lägen «in jedem vergleichbaren westeuropäischen Land», hielt die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) am Freitag fest.

Die KKJPD äusserte sich im Rahmen der Anhörung zu einer Revision der Verordnung über die Überwachung (VÜPF) und der zugehörigen Gebührenverordnung. Die Revision will die Gebühren zwar nicht erhöhen. Aus Sicht der KKJPD sollten die Tarife aber schon seit Jahren gesenkt werden.

Laut einer Studie, auf die sich die KKJPD beruft, kostete 2006 die Überwachung die Telekomanbieter maximal 150 Franken. Vom Bund erhalten die Anbieter aber laut KKJPD für die Überwachung 1330 Franken. Der Bund wiederum stellt den Strafverfolgern, welche die Überwachung anordnen, 2410 Franken in Rechnung.

Ihre Forderung unterlegen die Justizdirektoren mit dem Hinweis darauf, wie viel in Deutschland die Echtzeitüberwachung einer Rufnummer kostet: rund 100 Euro.

Teure Investitionen für Provider

Die Kostenfrage ist aber auch für die Telekomanbieter stossend. Sie stören sich daran, dass sie auf eigene Kosten teure Geräte installieren müssen, um die Überwachung sicherzustellen. Vor allem für kleinere Provider seien die Investitionen von mehreren 100'000 Franken schwer zu tragen.

Inhaltlich äussert sich die KKJPD nicht zur neuen Verordnung. Dagegen kritisierten Grundrechtsorganisationen und die Telekombranche am Donnerstag, die zulässigen Überwachungsmassnahmen würden gegenüber heute ausgeweitet. Das EJPD konterte und gab an, es würde lediglich in einer Verordnung neu geregelt, was längst rechtmässig angeordnet und durchgeführt werde.

 

fkl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=502371

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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