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Mexikanische Polizei: Der Drogenkrieg fordert jährlich tausende von Opfern (Symbolbild).

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Mittwoch, 27. Juli 2011 / 08:36:00

15-jähriger Killer in Mexiko zu drei Jahren Haft verurteilt

Miacatlan/Mexiko - Ein 15-Jähriger Jugendlicher ist in Mexiko wegen Mordes, Entführung und Drogenhandels zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht befand ihn für schuldig, für ein Drogenkartell gefoltert und getötet zu haben. Drei Jahre ist die Höchststrafe für Jugendliche in Mexiko.

Zusätzlich zu der Haftstrafe muss der Täter den Familien der Opfer 4,5 Millionen Pesos (310'000 Franken) Schadenersatz bezahlen, wie das Gericht im Jugendgefängnis von Miacatlán am Dienstag entschied. Der "El Ponchis" genannte Jugendliche war unter anderem angeklagt, in Cuernavaca vier jungen Menschen die Kehle durchgeschnitten und ihre Leichen anschliessend an einer Brücke aufgehängt zu haben.

Die Morde waren mit einem Mobiltelefon aufgezeichnet worden. Die Videos wurden später im Internet verbreitet. Staatsanwalt José Manuel Serrano Salmeron sagte, dem Gericht seien auch Foltervideos als Beweise vorgelegt worden.

Unter Drogen gesetzt

Der im kalifornischen San Diego geborene Junge war im Dezember 2010 festgenommen wollte, als er mit seinen Schwestern auf dem Weg nach Tijuana war, von wo aus er in die USA gelangen wollte. Damals sagte er aus, er sei im Alter von elf Jahren von Mitgliedern des Südpazifik-Kartells angeworben worden.

Die Morde habe er auf Anordnung von Julio de Jesús Radilla alias "El Negro", einem der Anführer des Südpazifik-Kartells, verübt und sei dafür unter Drogen gesetzt worden.

"Vier von Ihnen habe ich den Kopf abgeschnitten und zwei von ihnen habe ich zerteilt", hatte der damals 14-Jährige die Taten bei seiner Festnahme gestanden. Später sagte: "Sie haben mich gezwungen. Wenn ich das nicht machen würde, würden sie mich umbringen."

Während des Prozesses sagten insgesamt 43 Zeugen aus, darunter auch Soldaten, die an seiner Festnahme beteiligt gewesen waren, sowie zwei seiner Entführungsopfer.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=502061

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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