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Donnerstag, 21. Juli 2011 / 11:58:00

BAKOM verändert Mobilfunk-Ausschreibung

Im Vorfeld der Auktion der Mobilfunkfrequenzen ringen das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) und die schweizer Netzbetreiber um den Modus des Verfahrens.

Die ComCom hält an ihrer im November 2010 veröffentlichten Ausschreibung fest, hat jedoch auf Drängen der Auktionsinteressenten einige Änderungen des Auktionsverfahrens vorgenommen. Die bereits im Mai vereinbarten Modifikationen finden in den heute veröffentlichen neuen Ausschreibungsunterlagen ihre Berücksichtigung.

Frequenz-Auktion soll im Januar und Februar 2012 stattfinden

Bestehen bleibt mit dem 30. September 2011 die Frist, bis zur der Bewerber für die Auktionsteilnahme ihr Bewerbungsdossier beim BAKOM einreichen müssen - sowohl die bestehenden Mobilfunkkonzessionäre (In&Phone, Orange, Sunrise und Swisscom) wie auch mögliche neue Netzbetreiber.

Ursprünglich endete die Frist bereits im März, da die Auktion noch in 2011 stattfinden sollte, doch im Januar entschied die ComCom aufgrund der zahlreich vorgebrachten Einwände und Änderungswünsche der Auktionsinteressenten, die Abgabefrist auf September und damit auch die Auktion ins Frühjahr 2012 zu verschieben.

Mehr Zeit für Umstellungsarbeiten bei Konzessionswechsel

Jetzt sieht die ComCom für Umstellungsarbeiten in den 900- und 1800-MHz-Frequenzbändern eine Frist bis Ende 2014 - in den Städten Basel und Genf bis Ende 2015 - vor. Ursprünglich war vorgesehen, dass die ersteigerten Frequenzblöcke unmittelbar nach Konzessionserteilung zu Beginn 2014 für den neuen Konzessionsinhaber vollständig nutzbar sein sollen.

Nun ist ein einjähriger Zeitraum für Umstellungsarbeiten vorgesehen. Der bisherige Konzessionsinhaber hat jedoch weiterhin per Ende 2013 keinen Anspruch mehr darauf, die entsprechenden Frequenzblöcke nutzen zu können. Die genaue Vorgehensweise bei der Umstellung müssen die beteiligten Unternehmen im Vorfeld vom BAKOM und der ComCom prüfen lassen.

Zusätzliche Bietbeschränkungen

Weiter soll laut der ComCom mit zusätzlichen Bietbeschränkungen («Spectrum Caps») ausgeschlossen werden, dass ein Betreiber mehr als die Hälfte aller für den Netzaufbau wichtigen Duplex-Frequenzen erwerben kann. Der gemeinsame Spectrum Cap für die sehr attraktiven Frequenzbänder 800 MHz und 900 MHZ wird leicht reduziert, um dem Kontinuitätsrisiko der Betreiber Rechnung zu tragen.

So darf ein Bieter nur maximal 2 x 25 MHz unter 1 GHz und zugleich maximal 2 x 20 MHz im 900-MHz-Band (GSM) erwerben. Zuvor sollte die Beschränkung über die Bänder 800 MHz und 900 MHz zusammen 2 x 30 MHz umfassen. Die Beschränkung im 900-MHz-Band bleibt unverändert.

Weiterhin darf ein Bieter nur maximal 2 x 30 MHz im 2100-MHz-Bereich und 2 x 35 MHz im 1800-MHz-Bereich sowie insgesamt 2 x 135 MHz aus dem gesamten Frequenzspektrum erwerben.

Diese detaillierten Bietbeschränkungen sollen sowohl verhindern, dass sich etablierte Anbieter wie Swisscom und Sunrise durch die Auktion gegenseitig aus dem Markt drängen können als auch den Eintritt von neuen Teilnehmern auf den wenig wettbewerbsorientierten schweizer Mobilfunkmarkt ermöglichen.

bert (Quelle: teltarif.ch)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=501430

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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