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Süsswaren: Nicht nur der Zucker, sondern auch die Zusatzstoffe sind oft schädlich (Symbolbild).

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www.suessigkeiten.info, www.kuenstliche.info, www.farbstoffe.info, www.weniger.info

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Biene Maja Thomas Ott

 Biene Maja
 Thomas Ott



Dienstag, 19. Juli 2011 / 12:38:00

Weniger künstliche Farbstoffe in Süssigkeiten

Bern - Konsumentenschützer vermelden gute Neuigkeiten: In Schweizer Läden gibt es deutlich weniger Schleckzeug und Süssgetränke zu kaufen, die Azofarbstoffe enthalten. Sie führen dies auf ihre eigene Forderung und den Druck der EU-Behörden zurück. Die Stoffe stehen im Verdacht, Hyperaktivität bei Kindern zu fördern.

Die Anbieter hätten umgelernt, hiess es in einer Mitteilung der Stiftung für Konsumentenschutz vom Dienstag. Eine Markterhebung der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen zeigte, dass auf dem Schweizer Markt weit weniger Süssigkeiten und Süssgetränke mit Azofarbstoffen oder Chinolingelb zu kaufen waren als noch 2010.

Im vergangenen Jahr hatten die Konsumentenschützer 55 Produkte untersucht und in 19 die kritisierten Farbstoffe ausgemacht. 2011 wurden die überprüften Produkte entweder mit neuer Rezeptur und ohne Azofarbstoffe respektive Chinolingelb angeboten oder sie waren nicht mehr erhältlich.

Schweiz schreibt keinen Warnhinweis vor

Im Gegenzug tauchte ein zuvor nicht registriertes Produkt mit Azofarbstoffen auf. Der Konsumentenschutz bemängelte in seiner Mitteilung, dass dieser Artikel drei Azofarbstoffe enthalte, der in der EU vorgeschriebene Warnhinweis aber auf der Packung fehle.

Azofarbstoffe und Chinolingelb stehen in Verdacht, die Konzentrationsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen negativ zu beeinflussen. In der EU müssen Süsswaren, die diese Farbstoffe enthalten, deshalb seit einem Jahr mit einer Warnung versehen werden. In der Schweiz gilt diese Vorschrift nicht.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) begründete dies damit, dass die europäische Lebensmittelbehörde - im Gegensatz zu britischen Forschern - keinen Zusammenhang zwischen künstlichen Farbstoffen und der Hyperaktivität von Kindern feststellen konnte. Ohne wissenschaftliche Gewissheit könne der Hinweis nicht eingeführt werden, befand das BAG.

An E-Nummern zu erkennen

Die Grossverteiler Migros und Coop dagegen reagierten. Migros kündigte vor knapp einem Jahr an, Produkte mit Azofarbstoffen und Chinolingelb aus dem Sortiment zu nehmen. Coop gab damals bekannt, Eigenmarken ohne die Farbstoffe herzustellen und für angelieferte Markenprodukte den Verzicht auf die Farben zu empfehlen.

Azofarbstoffe sind laut Konsumentenschutz an den Nummern E102, E110, E122, E124, E129 zu erkennen. Chinolingelb, das kein Azofarbstoff ist, aber im Verdacht steht, Allergien auszulösen und bei Kindern Hyperaktivität zu fördern, trägt die Nummer E104.

dyn (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=501153

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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