Mittwoch, 13. Juli 2011 / 10:31:00
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Ausschaffung nicht für Tod des Nigerianers verantwortlich
Zürich - Nach dem Tod eines Ausschaffungshäftlings bestätigt ein zweites Gutachten die Todesursache. Der Nigerianer, der im März 2010 bei der Ausschaffung am Flughafen Zürich starb, litt an einer schweren Herzkrankheit.
Nach dem Tod eines Ausschaffungshäftlings bestätigt ein zweites Gutachten die Todesursache. Der Nigerianer, der im März 2010 bei der Ausschaffung am Flughafen Zürich starb, litt an einer schweren Herzkrankheit.Nach dem Tod eines Ausschaffungshäftlings bestätigt ein zweites Gutachten die Todesursache. Der Nigerianer, der im März 2010 bei der Ausschaffung am Flughafen Zürich starb, litt an einer schweren Herzkrankheit.
Zu diesem Schluss kommt - wie bereits das Zürcher Institut für Rechtsmedizin - der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des Justus-Liebig-Universität Giessen D, wie die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland am Mittwoch mitteilte.
Die Art der Herzerkrankung unterscheide sich zwar formal leicht von der diagnostizierten Erkrankung des Erstgutachters, komme ihr aber sehr nahe. Gemäss Zweitgutachter könnte der Verstorbene auch an beiden Herzerkrankungen gelitten haben.
Gemäss Mitteilung hätte es auch ohne Hungerstreik bei einer anderen belastenden Situation im Alltag zu einer tödlichen Herzrhythmusstörung kommen können. Das Gutachten schliesst aus, dass die Abläufe bei der Ausschaffung, vor allem die Fesselung des Verstorbenen, alleine zum Tode geführt hätten.
Verfahren einstellen
Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland reagiert mit dem zweiten Gutachten auf die Kritik am ersten Gutachten. Die Staatsanwaltschaft will nun das Verfahren einstellen, wie es weiter heisst.
Für Amnesty International und den Anwalt der Angehörigen, Viktor Györffy, ist dies unverständlich. Eine Einstellung werde er gerichtlich anfechten, sagte Györffy auf Anfrage. Er habe das zweite Gutachten ebenfalls einem Kardiologen vorgelegt.
Gemäss diesem sei der neue Herzbefund als Todesursache reine Spekulation. Bei einem solchen Befund wären beim Verstorbenen bereits früher Probleme zu erwarten gewesen - Hinweise würden aber fehlen.
Der 29-jährige Nigerianer hätte am 17. März 2010 ausgeschafft werden sollen. Er starb bei der Zwangsausschaffung auf dem Flughafen Zürich. Nach dem Tod des Häftlings wurden die Sonderflüge für Zwangsausschaffungen vorerst ausgesetzt.
bert (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=500332
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