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Kind im Tageshort: Laut SVP darf die Familie bei Fremdbetreung zu viel von den Steuern abziehen.

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Dienstag, 12. Juli 2011 / 15:53:00

SVP kämpft um traditionelle Rollenmuster

Bern - Familien sollen im gleichen Ausmass in den Genuss von Steuerabzügen kommen, unabhängig von der Frage, ob sie ihre Kinder selber betreuen oder in Krippen geben. Diesen Grundsatz will die SVP mit ihrer am Dienstag eingereichten Familieninitiative in der Bundesverfassung verankern.

Auslöser für die Initiative ist ein in der Herbstsession 2009 von den eidgenössischen Räten beschlossenes Gesetz, wonach Eltern, die ihre Kinder auswärts betreuen lassen, ein Steuerabzug von maximal 10'000 Franken gewährt wird.

Eltern, die ihre Kinder selber betreuten, würden durch dieses Gesetz klar diskriminiert, schreibt die SVP in einem Communiqué. Dass Müttern und Vätern, die ihren Nachwuchs selber betreuen, dieser Abzug nicht zustehen soll, kommt für die SVP einer Geringschätzung der traditionellen Familie gleich. Für die SVP steht damit gar das traditionelle Rollenmuster auf dem Spiel.

Dies will die SVP mit der Familieninitiative verhindern, zu der sie am Dienstag - zwei Wochen vor Ablauf der 18-monatigen Sammelfrist - bei der Bundeskanzlei 113'001 beglaubigte Unterschriften einreichte.

400 Millionen Steuerausfälle

Geht es nach den Initianten und den Unterzeichnern, soll die Bundesverfassung mit folgendem Satz ergänzt werden: «Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.»

Bedenken, insbesondere von Seiten der Kantone, dass die Volksinitiative zu hohen Steuerausfällen führen könnte, will die SVP nicht gelten lassen.

Würde ein Betreuungsabzug von rund 8000 Franken für alle Familien mit Kindern gewährt, egal ob sie den Nachwuchs selber betreuen oder nicht, würde dies gemäss Berechnungen der SVP zu jährlichen Steuerausfällen von 400 Millionen Franken führen. 17 Prozent dieser Steuerausfälle müssten die Kantone hinnehmen.

Das vom Parlament beschlossene Gesetz führt demgegenüber nach Schätzungen des Finanzdepartements zu Steuerausfällen von 360 Millionen Franken.

dyn (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=500280

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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