Montag, 11. Juli 2011 / 14:09:00
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Loveparade-Genehmigung in Duisburg war rechtswidrig
Duisburg - Die Loveparade in Duisburg, bei der vor einem Jahr 21 Menschen ums Leben kamen, hätte so nicht genehmigt werden dürfen. Die Erteilung der Genehmigung sei rechtswidrig erfolgt, heisst es in einem Bericht der Staatsanwaltschaft an die vorgesetzten Behörden vom Januar.
Der zuständige Duisburger Staatsanwalt Rolf Haferkamp bestätigte einen entsprechenden Artikel der «Rheinischen Post» vom Montag. Am Nachmittag wollte der Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland vor dem Stadtrat eine Erklärung zu der Katastrophe abgeben.
Zum Inhalt des sogenannten «Einleitungsvermerkes Loveparade» äusserte sich der Staatsanwalt nicht. Das insgesamt 400 Seiten starke Dokument ist vom Justizministerium als geheim eingestuft.
Mit der Geheimhaltung sollten die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten und die Unbefangenheit der Leienrichter bei einem möglichen späteren Verfahren garantiert werden, erklärte das Justizministerium.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Als Beschuldigte gelten derzeit 16 Menschen, darunter 11 städtische Mitarbeiter. Ihnen wird laut Bericht vorgeworfen, das Konzept des Veranstalters trotz Mängeln ohne die nötigen kritischen Prüfungen übernommen zu haben.
Anklage vermutlich erst in Monaten
Für Hunderttausende Besucher hatte es nur einen einzigen Ein- und Ausgang gegeben. Zu dem tödlichen Gedränge kam es, als zu- und wegströmende Menschen am Nachmittag an der Rampe zum Festgelände aufeinandertrafen. Kommunikationsprobleme und Unstimmigkeiten unter den Sicherheitskräften sollen hinzugekommen sein.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft würden wegen der enormen Mengen von Daten und mehr als 3000 Zeugen noch einige Monate in Anspruch nehmen, sagte Haferkamp. Bis zum Abschluss der Ermittlungen und der Entscheidung über eine mögliche Anklageerhebung werde es daher voraussichtlich noch dauern.
nat (Quelle: sda)
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