Mittwoch, 6. Juli 2011 / 10:49:00
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UBS-Chefs: Am besten vor Gericht
Bern - Die Schweiz ist aus Sicht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments heute besser auf Krisen vorbereitet als vor der Finanzmarktkrise. Enttäuscht ist die Aufsicht des Parlaments aber darüber, dass die Verantwortlichen der UBS nicht verklagt wurden.
Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte stellten am Mittwoch in Bern einen Bericht vor zu ihren Empfehlungen an den Bundesrat nach der Finanzkrise. «Die Untersuchung ist beendet, die Arbeit geht aber weiter», sagte Pierre-François Veillon (SVP), der die zuständige GPK-Subkommission leitete.
Die Regierung habe einen Grossteil der Empfehlungen und Motionen der GPK akzeptiert, stellte Veillon fest. Das habe dazu geführt, dass der Bundesrat nun Krisen früher erkennen sollte und besser auf sie vorbereitet sei. Die GPK wollten die weitere Umsetzung aber auch in der neuen Legislatur eng begleiten.
Struktur verbessern
Trotz Verbesserungen bekräftigte GPK-Präsidentin Maria Roth-Bernasconi (SP/GE) aber, dass der Bundesrat bei grossen Dossiers nach wie vor Führungschwäche zeige. Solche Dossiers würden noch immer zu lange in den einzelnen Departemente vorbereitet, bis die Gesamtregierung sich dazu äussere. Roth-Bernasconi möchte die Bundeskanzlei stärken, so dass diese mehr Verantwortung übernimmt.
Scharfe Kritik übte die GPK daran, wie der Bundesrat künftig seine Sitzungen protokollieren will, von Wortprotokollen will dieser nämlich nach wie vor nichts wissen. Es bestehe sogar die Gefahr, dass in den Protokollen künftig noch weniger Informationen seien als heute, hält die GPK fest. Während der Finanzkrise hatte der Bundesrat nicht alle seine Verhandlungen protokolliert.
Mehr Einsatz gefordert
In ihrem Bericht hatten die GPK in der sogenannten Empfehlung 19 die Regierung auch aufgefordert, rechtliche Schritte gegen die UBS-Führung ins Auge zu fassen. Gegenüber der UBS hätte sich die GPK aber ein «energischeres Vorgehen» der Regierung gewünscht, sagte Ständerat Konrad Graber (CVP/LU).
Damit der Bundesrat Organe des Bundes zu Klagen anweisen könnte, müsste das Gesetz angepasst werden. Die GPK wollen zurzeit zwar keinen solchen Vorschlag präsentieren, das Thema soll aber in der nächsten Legislatur zumindest geprüft werden.
bert (Quelle: sda)
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