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Dominique Strauss-Kahn.

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Montag, 4. Juli 2011 / 16:43:00

Neue Vergewaltigungsklage gegen Strauss-Kahn

Paris - Gut anderthalb Monate nach der Festnahme von Dominique Strauss-Kahn in den USA wegen sexueller Übergriffe wirft auch eine Französin dem zurückgetretenen Leiter des Internationalen Währungsfonds (IWF) versuchte Vergewaltigung vor.

Die Journalistin Tristane Banon erstatte Anzeige gegen ihren Landsmann Strauss-Kahn, kündigte ihr Rechtsanwalt David Koubbi am Montag im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin «L'Express» an. Das Schreiben werde der Staatsanwaltschaft am Mittwoch zugehen.

Die Vorwürfe waren seit längerem bekannt. Die Französin hatte heimischen Medien nach Strauss-Kahns Festnahme Mitte Mai in den USA berichtet, der frühere französische Finanzminister habe sie 2002 sexuell genötigt.

Die Journalistin schloss sich der Klage in den Vereinigten Staaten zunächst aber nicht an. Sie wolle sich nicht von der US-Justiz «instrumentalisieren» lassen, hatte ihr Anwalt seinerzeit erklärt.

Vergewaltigung bei Buchvorbereitungen versucht

Banon hatte im Februar 2007 in einer Fernsehsendung berichtet, Strauss-Kahn habe sie fünf Jahre zuvor zu vergewaltigen versucht - den Namen des sozialistischen Politikers überlegte der Sender allerdings mit einem Piepton, um ihn unkenntlich zu machen.

Die Autorin sagte, Strauss-Kahn sei über sie hergefallen, als sie ihn bei den Vorarbeiten zu ihrem ersten Buch getroffen habe. Der Politiker habe ihren BH aufgemacht und versucht, ihr die Jeans auszuziehen. Das Wort Vergewaltigung, das sie - gegen ihn ringend - ausgestossen habe, habe ihn «nicht sonderlich» geschreckt.

Früher auf Anzeige verzichtet

Die damals 22-Jährige hatte auf Anraten ihrer Mutter, einer Kommunalpolitikerin in Strauss-Kahns sozialistischer Partei, auf eine Anzeige gegen den Freund der Familie verzichtet. Im vergangenen Mai hatte Banon im französischen Fernsehen erklärt, heute bedauere sie die damalige Entscheidung.

Nach französischem Recht verjähren Sexualdelikte nach drei Jahren, bei versuchter Vergewaltigung beträgt die Frist zehn Jahre.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=499186

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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