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Der erschütterte Todesschütze wird von dem Gericht mit grosser Milde behandelt (Symbolbild).

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Donnerstag, 30. Juni 2011 / 23:22:00

Tragische Tötung von Freund bleibt ohne Strafe

St. Gallen/Bernhardzell SG - Der Mann, der nach dem «Obligatorischen» in Bernhardzell versehentlich seinen Freund, den Rapper «Shame», getötet hat, ist der fahrlässigen Tötung schuldig, wird aber nicht bestraft. Der Schützenmeister wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Der 30-jährige Mann, der vor zwei Jahren in Bernhardzell bei einem tragischen Schiessunfall seinen besten Freund erschossen hat, sei bereits genug bestraft, sagte der vorsitzende Richter am Donnerstagnachmittag bei der Urteilseröffnung. Das Kreisgericht St. Gallen sehe deshalb von einer Strafe ab.

Der verantwortliche Schützenmeister wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 120 Franken verurteilt.

Beide Männer standen am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Kreisgericht St. Gallen. Der Staatsanwalt hatte für den Schützen und den Schützenmeister je eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten gefordert. Er warf ihnen eine schwere Verletzung von Sorgfaltspflichten vor.

Die beiden Angeklagten hätten es versäumt, nach dem Schiessen des Bundesprogramms beim Sturmgewehr eine Entladekontrolle durchzuführen. Weil der Mann drei Probeschüsse gekauft, aber nur zwei abgefeuert hatte, befand sich noch eine Patrone im Gewehrlauf. Niemand merkte dies.

Zusammen mit seinem Freund, der ebenfalls das «Obligatorische» geschossen hatte, verliess der Angeklagte das Schützenhaus. Auf dem Weg zum Parkplatz hantierte er mit seinem Sturmgewehr, löste versehentlich den fatalen Schuss aus und traf seinen Freund am Kopf. Der Getroffene starb kurze Zeit später im Spital.

«Schlechter Schütze»

Der Schütze akzeptierte den Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Sichtlich erschüttert und unter Tränen beantwortete er die Fragen des Gerichtspräsidenten. Der Getötete, bekannt als Rapper «Shame», sei sein bester Freund gewesen, mit dem er seit zehn Jahren in einer Band gespielt habe.

Er habe nie gern geschossen und sei ein schlechter Schütze gewesen, sagte der Angeklagte. An den Moment des tödlichen Schusses könne er sich nicht mehr genau erinnern. Sein Verteidiger beantragte einen Schuldspruch, aber den Verzicht auf eine Strafe. Der Angeklagte leide durch den Verlust seines Freundes genug.

dyn (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=498717

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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