Donnerstag, 30. Juni 2011 / 10:04:00
Juristische Bestätigung für Obamas Gesundheitsreform
Chicago - Im Kampf um seine umstrittene Gesundheitsreform hat US-Präsident Barack Obama einen juristischen Erfolg davongetragen: Erstmals bescheinigte ein Bundesberufungsgericht einer besonders umstrittenen Regelung des Gesetzes die Verfassungsmässigkeit.
Die Richter im US-Bundesstaat Ohio bestätigten am Mittwoch das Urteil eines Bezirksgerichtes, wonach die Vorgabe, dass US-Bürger eine Krankenversicherung abschliessen müssen, nicht gegen die Verfassung verstösst. Die Kläger hatten argumentiert, der Kongress habe mit dieser Regelung seine Kompetenzen überschritten.
Das US-Justizministerium begrüsste die Gerichtsentscheidung und kündigte an, die Reform weiterhin «energisch» verteidigen zu wollen.
Die Gesundheitsreform ist eines der wichtigsten innenpolitischen Anliegen Obamas. Nach erbittertem politischen Streit wurde sie im Frühjahr 2010 knapp vom Kongress verabschiedet. Sie gilt als die grösste Sozialreform in den USA der vergangenen Jahrzehnte.
Umstrittene Krankenkassenpflicht
Allerdings sind zahlreiche Klagen gegen die Reform hängig. Beobachter rechnen daher damit, dass sich letztlich der Oberste Gerichtshof der USA mit dem Thema auseinandersetzen muss. Bis dahin könnten aber noch Monate oder gar Jahre vergehen.
Im Mittelpunkt der Reform steht das so genannte «individuelle Mandat» - also die Verpflichtung jedes Bürgers, bis zum Jahr 2014 eine Krankenversicherung zu erwerben. Ansonsten droht eine Strafzahlung. Das umfassende und sehr komplexe Gesetz sieht für den Abschluss einer Versicherung auch staatliche Beihilfen vor.
bert (Quelle: sda)
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