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Hat die Bundesverwaltung bedenken, dass die Initiative gegen das Völkerrecht verstösst, so soll das auf den Unterschriftenbögen vermekt werden.

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Dienstag, 28. Juni 2011 / 23:40:26

Bund schlägt Vorprüfung von Initiativen vor

Bern - Der Bund soll Volksinitiativen künftig vor Beginn der Unterschriftensammlung unverbindlich vorprüfen. Diese Idee des Bundesrates stösst bei den zuständigen Parlamentskommissionen auf Zustimmung.

Nach der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates hat sich auch jene des Ständerates dafür ausgesprochen. Die Kommissionen möchten, dass der Bundesrat dem Parlament die nötigen Gesetzesänderungen vorlegt.

Die ständerätliche SPK hat mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine entsprechende Kommissionsmotion beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Ob der Bundesrat den Auftrag erhält, entscheiden die Räte.

Warnhinweis auf Unterschriftenbögen

Der Bundesrat hatte in einem Bericht vorgeschlagen, dass die Bundesverwaltung vor Beginn der Unterschriftensammlung eine Einschätzung darüber abgeben könnte, ob eine Initiative mit dem Völkerrecht vereinbar ist.

Das Ergebnis würde dann auf dem Unterschriftenbogen vermerkt. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger würden also darauf hingewiesen, dass eine Initiative möglicherweise das Völkerrecht verletzt.

Von dieser Idee sei sie überzeugt, hält die Ständeratskommission fest. Noch nicht geäussert hat sie sich zu einem weiteren Vorschlag des Bundesrates. Sie will sich erst damit befassen, wenn der Nationalrat dazu Stellung genommen hat. Es geht dabei um die Gründe für die Ungültigerklärung von Volksinitiativen.

Kerngehalt der Grundrechte

Nach dem Vorschlag des Bundesrates könnte das Parlament Initiativen nicht nur dann für ungültig erklären können, wenn sie zwingendes Völkerrecht verletzen. Es würde auch Begehren für ungültig erklären können, die den sogenannten Kerngehalt der verfassungsrechtlichen Grundrechte verletzen.

Eine Initiative zur Einführung der Todesstrafe könnte mit dieser Regelung für ungültig erklärt werden. Nach wie vor für gültig erklärt würde hingegen die Minarett-Initiative. Diese tangiert zwar mit der Religionsfreiheit ein Grundrecht, nicht aber dessen Kerngehalt.

Bereits festgelegt hat sich die Ständeratskommission zu einem Vorschlag aus dem Nationalrat: Sie empfiehlt ihrem Rat, einer parlamentarischen Initiative, die eine Ergänzung des Katalogs der Ungültigkeitsgründe verlangt, keine Folge zu geben. Den Vorschlag von Daniel Vischer (Grüne/ZH) erachte sie als zu weitgehend, schreibt die Kommission. Der Nationalrat hatte den Vorstoss mit 96 zu 72 Stimmen angenommen.

fest (Quelle: sda)

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