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Dienstag, 28. Juni 2011 / 14:04:28

Keine Berufung im Fall Vontobel

Zürich - Die beiden ehemaligen Top-Manager der Bank Vontobel, die vom Bezirksgericht Zürich im Januar 2010 vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen wurden, müssen sich nicht auch noch vor dem Obergericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf die Berufung.

Wie die für Wirtschaftsdelikte zuständige Zürcher Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, habe das nochmalige Studium des Gerichtsurteils zum Entscheid geführt, die Berufung zurückzuziehen. Den beiden ehemaligen Mitarbeitern der Bank sowie zwei ebenfalls freigesprochenen Revisoren einen Vorsatz nachzuweisen, sei kaum möglich.

Das Bezirksgericht Zürich hatte die vier Männer freigesprochen, weil diesen nicht nachgewiesen werden könne, dass sie mit schlechten Absichten gehandelt hätten.

Der Lauf der Dinge war vor der ersten Gerichtsinstanz hingegen unbestritten: Im März 2000, als die Internetblase platzte, arbeiteten die beiden nun definitiv frei gesprochenen Bankern nicht nur bei der Bank Vontobel, sondern auch in leitender Position bei der Beteiligungsgesellschaft Private Equity Holding (PEH).

Vorwurf der Urkundenfälschung

Diese kaufte Aktien von Technologiefirmen. Per Ende 1999 hatte die PEH Kapitalzusagen in der Höhe von 1,2 Mrd. Fr. gemacht - allerdings nur 139 Mio. in der Kasse, weil die Anleger skeptisch wurden. Um neues Geld aufzutreiben, entschieden die Beteiligten, die Bank Vontobel als Käuferin neu herausgegebener PEH-Aktien einzusetzen. Auf diesem Weg flossen der PEH 444 Mio. Fr. an neuen Mitteln zu.

Als die Bank Vontobel jedoch auf den PEH-Aktien sitzenblieb, wurden die risikoreichen Papiere zu einer PEH-Tochterfirma verschoben. Dadurch entstand der PEH und ihren Aktionären ein Schaden von über 138 Mio. Franken. Den beiden Revisoren, welche die Bücher der PEH geprüft hatten, wurde damals vorgeworfen, Urkunden gefälscht zu haben.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=498278

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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