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Silvio Berlusconi.

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Montag, 27. Juni 2011 / 21:37:01

Verfahren gegen drei Berlusconi-Vertraute im Fall Ruby hat begonnen

Mailand - In Mailand hat am Montag ein zweiter Prozess im Zusammenhang mit dem sogenannten Fall Ruby begonnen. Die Staatsanwälte fuhren dabei schweres Geschütz gegen drei Vertraute des italienischen Regierungschefs Silvio Berlusconi auf.

Die Vertreter der Anklage verlangten, gegen das Trio offiziell einen Prozess wegen Begünstigung der Prostitution zu eröffnen. Es habe ein ausgeklügeltes System gegeben, um die wilden Partys in Berlusconis Villa bei Mailand «mit Mädchen zu beliefern, die zur Prostitution bereit gewesen sind», argumentierten sie.

Staatsanwalt Pietro Forno sprach von einem systematisch aufgezogenen «Bordell», das die Wünsche des 74-jährigen Berlusconi habe befriedigen sollen. In dem Vorverfahren geht es darum, ob ein Prozess wegen Beihilfe zur Prostitution auch minderjähriger Mädchen eingeleitet wird.

Angeklagt sind der Chefredaktor der Tagesschau TG 4, Emilio Fede, einem Vertrauten von Premier Silvio Berlusconi, der Showgirl-Manager Lele Mora und die Regionalpolitikerin Nicole Minetti. Sie sollen etliche Callgirls vermittelt und bezahlt haben.

Vor Gericht war am Montag keiner der drei Angeklagten anwesend, sie liessen sich von ihren Rechtsanwälten vertreten. Mora befindet sich seit vergangener Woche in Mailand in Untersuchungshaft. Er war wegen des Vorwurfs des betrügerischen Bankrotts festgenommen worden.

Berlusconi-Prozess kommt nicht vom Fleck

Berlusconi selbst steht wegen der Ruby-Affäre bereits vor Gericht. Der Ministerpräsident unterhielt nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft zwischen Februar und Mai 2010 von ihm bezahlte sexuelle Beziehungen zu der damals 17-Jährigen.

Er ist zudem angeklagt, sein Amt missbraucht zu haben, um Rubys Freilassung zu erwirken, als diese wegen Diebstahlsverdachts im Gewahrsam der Mailänder Polizei war.

Der Prozess ist bisher jedoch auch nach drei Anhörungen nicht vom Fleck gekommen. Die Anwälte des Medienunternehmers und Milliardärs haben nicht weniger als 16 Einsprüche vorlegt. Das Gericht will darüber am 18. Juli entscheiden. Danach dürfte dieser Prozess auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben werden.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=498156

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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