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Der Mann war nicht gefesselt gewesen, wie die Waadtländer Polizei mitteilte.

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Montag, 27. Juni 2011 / 19:53:08

Ein 64-jähriger Mörder und Vergewaltiger ist auf der Flucht

Lausanne - Ein 64-jähriger verwahrter Mörder und Vergewaltiger hat von einem begleiteten Ausgang profitiert und in der Region Provence VD am Neuenburger See die Flucht ergriffen. Zuvor hatte er seine Begleitpersonen mit einem Schneideinstrument bedroht.

Der Verurteilte und die zwei Begleiter waren am frühen Nachmittag mit einem Auto unterwegs. In der Nähe der Ortschaft Provence, nur wenige Kilometer von Gorgier NE entfernt, wo der 64-Jährige seit 2009 im Gefängnis Bellevue verwahrt ist, bedrohte er seine Begleiter und verletzte dabei die Gefängniswärterin leicht an der Hand.

Daraufhin machte sich der Mann zu Fuss in Richtung See auf. Die Waadtländer Polizei stuft den Ausbrecher als äusserst gefährlich ein. Er könne sehr gewalttätig werden. Der Flüchtige ist etwa 180 Zentimeter gross und spricht sowohl französisch als auch schweizerdeutsch. Die Bevölkerung wird aufgerufen, allfällige Beobachtungen der Polizei-Telefonnummer 117 zu melden.

Der Mann war nicht gefesselt gewesen, wie der Waadtländer Polizeisprecher Jean-Christophe Sauterel auf Anfrage sagte. Woher er sein Schneideinstrument hatte, wird noch abgeklärt. Weshalb der Mann mit den beiden Gefängniswärtern unterwegs war, konnte Sauterel nicht sagen. Es habe sich jedoch nicht um eine Verlegung gehandelt.

Grossaufgebot verschiedener Polizeien

Nach der Flucht des Mannes wurde sofort eine grosse Suchaktion eingeleitet, an der sich neben der Waadtländer und der Neuenburger Kantonspolizei auch verschiedene Gemeindepolizeien der Region, die französische Gendarmerie sowie das Grenzwachtkorps beteiligten. Die französische Armee stellte zudem einen Helikopter zur Verfügung.

Der Mann war wegen Mordes, Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung sowie Sachbeschädigungen zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt worden, welche zugunsten einer Verwahrung auf unbestimmte Zeit aufgehoben worden war. Er untersteht der Verantwortlichkeit des Kantons Bern. Bei den dortigen Behörden war am Abend keine Auskunft erhältlich.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=498151

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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