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Designer John Galliano ist seinen Job bei Dior los.

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Donnerstag, 23. Juni 2011 / 11:41:00

Urteil im Galliano-Prozess fällt im September

Paris - Der wegen Nazi-Pöbeleien angeklagte Modeschöpfer John Galliano muss bis zum 8. September auf sein Urteil warten. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Mittwochabend eine Geldstrafe von mindestens 10'000 Euro. Die Verteidigung forderte Freispruch.

In der siebenstündigen Verhandlung des Pariser Gerichts entschuldigte sich der Angeklagte wegen seiner verbalen Ausrutscher: «Ich verurteile Rassismus und Antisemitismus. Sie haben keinen Platz in unserer Gesellschaft.» Zum Prozessauftakt hatte der Brite auf seine schwere Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit verwiesen.

Der 50-Jährige muss sich wegen schwerer Beleidigung von Besuchern einer Brasserie in zwei Fällen verantworten. «Dreckiges Judengesicht, Du solltest tot sein!» ist einer der Ausdrücke, die von ihm stammen sollen. Eine Klägerin wiederholte vor Gericht ihre Aussagen. Drei von fünf Zeugen, die Gallianos Pöbeleien gehört hatten, wollen aber keine anti-jüdischen Bemerkungen vernommen haben.

Suchtprobleme als Entschuldigung

Galliano gab an, dass er sich an nichts erinnern könne. Seit 2007 nahm er nach eigenen Angaben regelmässig Medikamente - unter anderem Valium. Er habe auch zu verstärktem Alkoholkonsum geneigt.

Für seine Alkoholsucht machte Galliano Versagensängste und hohen Stress nach dem Tod seines Freundes Steven Robinson verantwortlich: «Ich dachte, das Trinken würde helfen, der Wirklichkeit zu entfliehen.»

Besonders Robinsons Tod 2007 habe ihn aus der Bahn geworfen, sagte Galliano, der sich vor Gericht zu seiner Homosexualität bekannte. Vorher habe er sich aufs Kreative konzentrieren können, danach um alles kümmern müssen. Die Arbeitsbelastung sei enorm gestiegen. Ende Februar habe er einen zweimonatigen Entzug in Arizona begonnen, danach sei er in der Schweiz behandelt worden, sagte Galliano.

Der exzentrische Brite war in einer weiten schwarzen Hose und einer dunklen Jacke erschienen, trug dazu ein Tuch um den Hals. Die langen Haare trug er offen, auch der charakteristische Oberlippenbart fehlte nicht. Bei einem der ihm zur Last gelegten Vorfälle war er nachweislich stark betrunken.

In Frankreich strafbar

Auf öffentliche rassistische Beleidigungen stehen in Frankreich bis zu sechs Monate Haft und 22'500 Euro Geldstrafe. Gefängnisstrafen werden allerdings nur äusserst selten für ein solches Delikt verhängt.

Der exzentrische Brite ist seit dem Skandal um die Vorwürfe arbeitslos. Das Modehaus Dior, das auch das Label «John Galliano» kontrolliert, setzte ihn Anfang März vor die Tür.

nat (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=497591

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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