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Lindsay Lohan soll gegen ihre bestehenden Bewährungsauflagen verstossen haben.

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Donnerstag, 23. Juni 2011 / 10:22:00

Lindsay Lohan erscheint heute vor Gericht

Skandalmagnet Lindsay Lohan wird heute dem Verfahren beiwohnen, in dem über ihre Zukunft entschieden wird.

Heute entscheidet ein US-Gericht, ob Lindsay Lohan (24) gegen ihre bestehenden Bewährungsauflagen verstossen hat, und die Schauspielerin will vor Ort sein. Seit dem 22. April stand die Aktrice ('Freaky Friday') unter Hausarrest. Sie war zuvor wegen Diebstahls einer Kette zu 120 Stunden im Gefängnis und 480 Sozialstunden verurteilt worden.

Nun will die Skandalgaratin angeblich vor Gericht erscheinen, wo heute entschieden werden soll, ob sie gegen ihre Bewährungsauflagen aus dem Jahr 2007 verstossen hat. Damals war die US-Beauty wegen Trunkenheit am Steuer verknackt worden. Laut eines Berichts auf 'RadarOnline' wurde Lohan am 12. oder 13. Juni wieder mit Alkohol im Blut erwischt, was ein klarer Verstoss wäre. Bewiesen ist hierbei allerdings nichts. Staatsanwältin Sandi Gibbons erklärte gegenüber 'AP': «Wir sind uns des Verstosses nicht sicher, weil wir keine Unterlagen erhalten haben.»

Hausparty

Um 10 Uhr morgens Ortszeit findet die Verhandlung im Airport Branch Courthouse in Los Angeles statt. Vor wenigen Tagen veröffentlichte 'Life&Style' ein Interview, in dem La Lohan über die Hausparty sprach, die sie während ihres Arrests geschmissen hat: «Ich hatte Besuch von diesen grossartigen Menschen, die ich länger nicht gesehen hatte. Es war ein schöner Tag, um raus zu gehen. Ich sollte den Raum, auf den ich beschränkt bin, auch nutzen dürfen.»

In dem Gespräch betonte die Diva auch, dass Alkohol keine grosse Rolle mehr in ihrem Leben spiele: «Wenn meine Freunde zu mir kommen, trinken sie nicht. Ich habe keinen Alkohol im Haus, ich feiere also nicht die Party meines Lebens», beschwor das einstige It-Girl. Die PR-Manager von Lindsay Lohan äusserten sich nicht zu diesen Zitaten.

nat (Quelle: Cover Media)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=497571

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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