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Claude Janiak, Präsident der ständerätlichen GPK.

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Donnerstag, 16. Juni 2011 / 09:46:00

Mehr Rechte für die parlamentarischen GPK

Bern - Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat erhalten mehr Rechte. Dies haben die Räte beschlossen. Der Ständerat hat am Donnerstag die letzten Differenzen bereinigt, das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Mit den neuen Bestimmungen kann der Bundesrat den GPK die Einsicht in Unterlagen nur noch dann verweigern, wenn es sich um nachrichtendienstlich geheime Dokumente oder Protokolle von Bundesratssitzungen handelt.

Mitberichte, in welchen sich Bundesratsmitglieder zu Geschäften ihrer Kolleginnen und Kollegen äussern, können die GPK-Mitglieder künftig einsehen. Der Bundesrat hatte sich vergeblich dagegen gewehrt. Er begründete dies unter anderem mit der Angst vor Indiskretionen.

Die GPK-Mitglieder wiesen den Vorwurf zurück, Informationen an die Medien weitergeleitet zu haben. Laut dem Präsidenten der ständerätlichen GPK, Claude Janiak (SP/BL), gab es nur in einem einzigen Fall - dem Fall des Bankiers Oskar Holenweger - ein Leck in den Reihen der GPK.

Weigerung nicht mehr möglich

Die GPK erhalten nicht nur mehr Informationsrechte, sondern können diese auch einfacher durchsetzen. So dürfen sie auskunftspflichtige Personen künftig vorladen und nötigenfalls durch die Polizei vorführen lassen.

Janiak erinnerte am Donnerstag nochmals daran, warum die GPK dies im Gesetz verankern wollte. In jüngster Zeit sei es verschiedentlich vorgekommen, dass ehemalige Bundesangestellte nicht Auskunft gegeben hätten. Namentlich der frühere Bundesanwalt, Valentin Roschacher, habe sich «strikt geweigert».

Folge der UBS-Affäre

Die Gesetzesänderungen sind indirekt eine Folge der UBS-Affäre. Bei der Untersuchung der Vorgänge rund um die Rettung der Bank spitzte sich der Streit zwischen Bundesrat und GPK über die Herausgabe von Dokumenten zu.

Bereits bei früheren Untersuchungen hatten sich die GPK und der Bundesrat immer wieder über die Informationsrechte gestritten. Sowohl die Kommissionen als auch der Bundesrat beriefen sich auf das Parlamentsgesetz, das beide Parteien unterschiedlich auslegten. Aus diesem Grund haben die Räte nun das Gesetz präzisiert.

bg (Quelle: sda)

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