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Die Bundesversammlung hat Erwin Beyeler abgewählt.

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Mittwoch, 15. Juni 2011 / 09:01:00

Bundesanwalt Erwin Beyeler nicht mehr gewählt

Bern - Erwin Beyeler bleibt nicht Bundesanwalt. Die Bundesversammlung hat seine Wiederwahl abgelehnt. Beyeler erhielt lediglich 109 von 227 gültigen Stimmen. Damit erreichte er das absolute Mehr von 114 Stimmen nicht. Die Gerichtskommission muss nun eine neue Kandidatur vorschlagen.

Beyeler war im Vorfeld der Wahl von verschiedenen Seiten kritisiert worden. Nachdem sich die Fraktion der SP aber für die Unterstützung des amtierenden Bundesanwalts ausgesprochen hatte, wurde mit dessen Wiederwahl gerechnet. Einzig die SVP stellte sich dagegen. Am Ende fehlten Beyeler jedoch auch Stimmen aus anderen Fraktionen.

Beyeler ist enttäuscht über den Entscheid des Parlaments und spricht von einer «politischen Nicht-Wiederwahl». «Ich hätte mir erhofft, dass das Parlament den politischen Erwägungen nicht nachgibt», sagte er am Mittwoch gegenüber Radio DRS.

Zwar übe er auch Selbstkritik, doch die Argumente, die heute vorgebracht wurden, seien alle mehrfach widerlegt und die Verfahren rechtskräftig eingestellt worden. Ob er sich noch einmal zur Wahl stellt, lässt Beyeler offen. Er werde die Lage zuerst analysieren und dann entscheiden, sagte er in dem Interview.

Fall Holenweger und Roduner

Die SVP wirft Beyeler insbesondere Verfehlungen im Zusammenhang mit der Affäre um den Bankier Oskar Holenweger vor. Der Bundesanwalt habe den verdeckten Einsatz des kolumbianischen Drogenkriminellen Ramos befürwortet und ein rechtswidriges Zahlungsmodell vorgeschlagen, sagte Mörgeli. Die Aussagen Beyelers, er habe nichts damit zu tun gehabt, seien unwahr.

Weiter habe Beyeler den Eidgenössischen Untersuchungsrichter Ernst Roduner gedeckt, der sich selber Drohfaxe zugeschickt habe. «Etwas Schlimmeres kann Ihnen in diesem Land nicht passieren», sagte der SVP-Nationalrat.

Schliesslich wirft die SVP dem Bundesanwalt vor, im Sommer 2007 von einem Komplott gegen den früheren Bundesrat Christoph Blocher gewusst zu haben. Beyeler war damals noch nicht im Amt, musste aber als designierter Bundesanwalt bereits über wichtige Dossiers informiert werden. Nach Ansicht der SVP hätte Beyeler die Vorgänge stoppen können.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=496316

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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