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Der Ball ist im Korb: Nach vierfacher Debatte sind sich die beiden Kammern nun einig.

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www.sportfoerderungsgesetz.info, www.staenderat.info, www.streit.info, www.gibt.info

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Mittwoch, 8. Juni 2011 / 09:07:00

Ständerat gibt nach im Streit um Sportförderungsgesetz nach

Bern - Der Streit um drei Turnstunden ist beendet: Der Ständerat hat seinen Widerstand in der vierten Runde aufgegeben. Er hat den Antrag der Einigungskonferenz am Mittwoch angenommen und damit akzeptiert, dass der Bund die Mindestzahl Sportlektionen festlegt. Damit ist das Sportförderungsgesetz unter Dach.

Die kleine Kammer hat den Antrag der Einigungskonferenz stillschweigend angenommen. Da auch der Nationalrat dem Antrag am Montag zugestimmt hatte, ist das Gesetz nun bereit für die Schlussabstimmung.

Die beiden Parlamentskammern hatten die Frage um drei Turnstunden an der Volksschule zur Glaubensfrage um den Föderalismus hochstilisiert. In je drei Runden blieben sie stur auf ihrer Linie: Der Nationalrat wollte die Kompetenz zur Festlegung der Anzahl Turnstunden dem Bund geben, der Ständerat den Kantonen.

Sportminister Ueli Maurer warnte mehrmals davor, das ganze Gesetz an dieser einen Frage scheitern zu lassen. Obwohl auch der Bundesrat der Meinung des Ständerats war, versuchte Maurer zu vermitteln: Er wies darauf hin, dass beide Varianten rechtmässig seien.

Maurers Argumentation schloss sich am Mittwoch auch der Ständerat an. Peter Bieri (CVP/ZG) sprach zwar von einer «Sünde», hielt das Gesetz aber für «zu wichtig», als dass es wegen einer einzigen Differenz abgelehnt werden sollte.

Gegen Dopingsünder und sexuelle Übergriffe

Inhaltlich sieht das neue Sportförderungsgesetz unter anderem verschärfte Strafbestimmungen gegen Dopingsünder vor. So sollen Sportler an Wettkämpfen jederzeit Kontrollen unterzogen werden können. Dabei sollen die überführten Sportler nicht kriminalisiert werden - den Hintermännern hingegen drohen in schweren Fällen aber Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Auch gegen sexuelle Übergriffe - etwa durch Trainer - wird konsequenter vorgegangen. Das Bundesamt für Sport kann neu zur Leumundsprüfung für J+S-Kader Einsicht in Strafregisterdaten über Urteile und hängige Strafverfahren nehmen.

Im Kampf gegen Bewegungsmangel und Übergewicht dürfen Kinder künftig bereits ab fünf und nicht wie bisher ab zehn Jahren am J+S-Programm teilnehmen können. Im Weiteren regelt das Gesetz die Bestimmungen für die eidgenössische Sportschule in Magglingen, die Unterstützung des Leistungssports und die Finanzierung der Sportförderung.

dyn (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=495370

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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