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Der Angeklagte stand zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen.

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Dienstag, 7. Juni 2011 / 11:55:30

Basler Raser soll sechseinhalb Jahre hinter Gitter

Basel - Im Raser-Prozess am Basler Strafgericht hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung verlangt. Der Verteidiger plädierte auf Fahrlässigkeit und eine bedingte Strafe. Das Urteil wird am Mittwoch verkündet.

Der Staatsanwalt geht beim Unfall von Ende November 2008 von einem absolut krassen Fall aus. Er forderte für den 24-jährigen Schweizer eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren wegen vorsätzlicher Tötung, mehrfacher versuchter Tötung, schwerer Körperverletzung, mehrfacher einfacher Körperverletzung und weiteren Delikten. Beim Unfall war ein 37-jähriger Beifahrer eines anderen Autos ums Leben gekommen.

Russisches Roulette

Die Staatsanwaltschaft stuft das Verschulden als äusserst schwer ein und verglich die Fahrweise des Angeklagten mit russischem Roulette. Der junge Mann habe elementare Regeln grob missachtet. Mit Nachdruck hielt der Staatsanwalt fest, dass die Fahrt mit stark übersetztem Tempo nicht über eine Landstrasse, sondern mitten durch ein Wohnquartier führte.

Der Verteidiger machte geltend, der Angeklagte sei einfach zu schnell gefahren und habe unbewusst fahrlässig gehandelt. Es sei darum gegangen, die Musikanlage auszuprobieren, und nicht darum, den Mitfahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern das fahrerische Können zu präsentieren.

Angeklagter kann sich nicht erinnern

Die Verteidigung verwies auf die bundesgerichtliche Praxis, gemäss der bei der Annahme von vorsätzlicher Begehung bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge Zurückhaltung zu üben sei. Gestützt darauf beantragte der Verteidiger zwei Jahre bedingt wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger schwerer und einfacher Körperverletzung.

Auch die Verteidigung geht davon aus, dass der Angeklagte mit rund 100 km/h auf die Kreuzung gefahren ist, auf der es um 1 Uhr früh zur Kollision mit einem anderen Auto kam. Für den Rest der Fahrt durch das Gundeldinger-Quartier sei dies aber nicht belegt.

Der Angeklagte selber kann sich nur an einzelne Sequenzen der Fahrt erinnern. Er stand zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen. Seine Blutalkoholkonzentration betrug mindestens 0,62 Promille. Die Eröffnung des Urteils ist auf den späten Mittwochnachmittag angesetzt.

 

fkl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=495258

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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