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Montag, 6. Juni 2011 / 07:57:32

Prozessbeginn gegen Basler Raser

Basel - Nach einem spektakulären Raserunfall in Basel, bei dem 2008 ein Mensch starb, steht am Montag ein 24-jähriger Schweizer vor dem Basler Strafgericht. Die Anklage lautet auf vorsätzliche Tötung. Das Urteil wird für Mittwoch oder Donnerstag erwartet.

Der Unfall trug sich am 29. November 2008 kurz nach 1 Uhr morgens im Basler Gundeldingerquartier zu: Der damals 22-jährige Angeklagte fuhr in der Güterstrasse mit massiv übersetztem Tempo auf die im rechten Winkel kreuzende Thiersteinerallee zu. Auf der Kreuzung krachte sein Auto in einen korrekt fahrenden Personenwagen.

Der Beifahrer in diesem Personenwagen wurde so schwer verletzt, dass er noch auf der Unfallstelle starb. Der Lenker erlitt mittelschwere Verletzungen. Der Angeklagte und seine zwei Beifahrer kamen hingegen mit nur leichten Verletzungen davon; alle drei standen unter Alkohol- und Drogeneinfluss.

Schwere Vorwürfe

Die Anklage lautet nun auf vorsätzliche Tötung. Mit der in absolut krasser Weise gefährlichen sowie hemmungs- und rücksichtslosen Fahrweise in einem Wohnquartier mit Verzweigungen sowie Fahr- und Fussgängerverkehr rund um die Uhr habe der Angeklagte nicht nur einen Unfall mit Verletzten, sondern auch den Tod Anderer in Kauf genommen, heisst es in der Anklageschrift.

Gemäss der Anklage war er, koste es was es wolle, ohne jegliche Rücksicht auf Gesundheit oder Leben anderer Verkehrsteilnehmer, auf die Verzweigung zugerast. Laut einem verkehrstechnischen Gutachten betrug das Tempo seines Autos 103 bis 109 Kilometer pro Stunde. Das korrekt fahrende Auto war derweil mit 20 bis 23 Stundenkilometer unterwegs.

Das Auto des Angeklagten prallte auf Höhe der Beifahrertüre in den anderen Wagen. Der dort sitzende 37-jährige Beifahrer starb an einem Blutungsschock aufgrund schwerster Verletzungen. Zudem waren die Verletzungen des Lenkers so, dass die Anklage von einer hochgradigen potentiellen Lebensgefahr ausgeht.

Solle das Gericht den Vorsatz verneinen, strebt der Staatsanwalt auch im Basler Fall einen solchen doppelten Schuldspruch an. Dieser würde Strafen von bis zu siebeneinhalb Jahren ermöglichen. Bei fahrlässiger Tötung allein dagegen läge das Maximum bei drei Jahren. Im Falle einer vorsätzlichen Tötung wäre die Mindeststrafe fünf Jahre.

 

fkl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=495033

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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