News - powered by news.ch


Kachelmann wurde am Dienstag freigesprochen.

Abbildung vergrössern

 
www.staatsanwaltschaft.info, www.mannheim.info, www.revision.info, www.einlegen.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Fisheye Kamera Nixon Watch - The Rocker

 Fisheye Kamera
 Nixon Watch - The Rocker



Freitag, 3. Juni 2011 / 13:41:39

Staatsanwaltschaft Mannheim will Revision einlegen

Mannheim - Die Staatsanwaltschaft Mannheim will gegen den Freispruch des Wettermoderators Jörg Kachelmann Revision einlegen. Das sagte Staatsanwalt Oskar Gattner am Freitag dem deutschen Sender SWR.

Die Staatsanwaltschaft gehe in Berufung um eine vollständige schriftliche Urteilsbegründung zu erhalten. Der formale Beschluss dazu stehe aber noch aus, hiess es weiter. "Vor Montag wird darüber nicht offiziell entschieden", sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Freitag der Nachrichtenagentur dpa.

Kachelmann war am Dienstag vom Vorwurf der besonders schweren Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Landgericht Mannheim hatte den 52-jährigen Schweizer vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Exfreundin aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Das Gericht war mit seinem Urteil dem Antrag der Verteidigung gefolgt. Für eine Verurteilung fehlten den Richtern am Landgericht Mannheim die Beweise. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Wettermoderator gefordert.

Frist bis Dienstag

Am kommenden Dienstag um Mitternacht läuft die Revisionsfrist ab. Bis dahin hat die Staatsanwaltschaft Zeit, Revision einzulegen. Die Staatsanwaltschaft kann die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts nur dann prüfen, wenn sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.

Dann wird das schriftliche Urteil der Anklagebehörde formal zugestellt. Dies kann bis zu vier Monate dauern. Nach einer eingelegten Revision hätte die Staatsanwaltschaft dann einen Monat Zeit, die Revision zu begründen.

 

 

fkl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=494732

In Verbindung stehende Artikel:


Auch Ex-Geliebte Kachelmanns legt Revision ein
Mittwoch, 8. Juni 2011 / 20:14:00
[ weiter ]
Revision im Kachelmann-Prozess
Montag, 6. Juni 2011 / 12:48:00
[ weiter ]
Medienschelte und Justiz-Panne im Fall Kachelmann
Mittwoch, 1. Juni 2011 / 19:28:00
[ weiter ]
Kachelmann wieder bei Meteomedia
Dienstag, 31. Mai 2011 / 12:27:00
[ weiter ]
Freispruch für Jörg Kachelmann
Dienstag, 31. Mai 2011 / 09:17:25
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]