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Jörg Kachelmann wurde am Mittwoch von den Vergewaltigungsvorwürfen freigesprochen (Archivbild).

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Mittwoch, 1. Juni 2011 / 19:28:00

Medienschelte und Justiz-Panne im Fall Kachelmann

Mannheim/Berlin - Nach dem Freispruch für Jörg Kachelmann hat es am Mittwoch Kritik an Medien, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehagelt wegen einer ausufernden Berichterstattung und der Weitergabe von Informationen. Gleichzeitig leistete sich ausgerechnet das Gericht einen peinlichen Fauxpas.

In einer Medienmitteilung veröffentlichte das Landgericht Mannheim den Namen der Ex-Geliebten in dem Vergewaltigungsprozess. Auch im Internet war der Name der Nebenklägerin zu lesen. «Das war ein Versehen, das wir kurz darauf korrigiert haben», sagte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch.

Während des Prozesses hatte sich das Gericht sehr um den Schutz der Privatsphäre bemüht und die Öffentlichkeit über weite Teile des Verfahrens ausgeschlossen. Die Frau hatte Kachelmann beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben.

Keine Kommentare mehr

Am Tag nach dem Freispruch für den Schweizer Wettermoderator hielten sich alle Prozessbeteiligten bedeckt: Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht darüber entschieden, ob sie - zumindest pro forma - Revision einlegen will. Dies gilt allerdings als wahrscheinlich, da die Kammer nur dann verpflichtet ist, eine ausführliche Urteilsbegründung zu schreiben.

Der Anwalt der Nebenklägerin wollte sich am Mittwoch überhaupt nicht mehr zu Journalisten äussern. Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn und Andrea Combé waren nicht für Stellungnahmen erreichbar.

Auch das baden-württembergische Justizministerium gab keine Stellungnahme zur umstrittenen Rolle der Mannheimer Staatsanwaltschaft in dem Prozess ab. Es gelte der Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz, hiess es. Die Anklage hat ebenso wie die Verteidigung offensichtlich vor und während des Prozesses Material und Informationen an Medien weitergegeben.

Kritik an Pressefreiheit

Derweil entbrannte in Deutschland ein Streit über mögliche Beschränkungen bei der Prozessberichterstattung. Befürworter wollen damit mutmassliche Opfer von Sexualdelikten besser schützen.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder, forderte, eine Beschränkung der Berichterstattung über Vergewaltigungsprozesse. «Es darf nicht sein, dass die Intimsphäre der Betroffenen bis in den letzten Winkel in aller Öffentlichkeit ausgebreitet wird», sagte der CDU-Politiker der «Neuen Osnabrücker Zeitung».

Die Medien müssten verpflichtet werden, nicht über Aussagen zu berichten, die vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht würden.

dyn (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=494527

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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