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Die befragten Gefängnisinsassen bewältigen den Vollzug unterschiedlich.

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Dienstag, 31. Mai 2011 / 10:43:00

Mehr ältere Häftlinge in der Schweiz

Bern - In Schweizer Gefängnissen leben immer mehr ältere Häftlinge. Ihre Zahl hat sich zwischen 1984 und 2008 verdoppelt. Darauf sind die Anstalten nicht genügend vorbereitet. Eine Nationalfonds-Studie rät, ältere Gefangene von den übrigen Insassen getrennt unterzubringen.

2008 waren 402 Personen inhaftiert, die älter als 50 Jahre waren, das sind 11,2 Prozent aller Inhaftierten. Davon waren 103 Personen älter als 60 Jahre. Dass sich immer mehr ältere Personen in Strafanstalten befinden, ist in erster Linie auf die Verwahrten zurückzuführen, die im Vollzug alt werden.

Die Zunahme inhaftierter älterer Menschen stellt den Strafvollzug vor neue Herausforderungen. Diese Herausforderungen sowie mögliche Lösungen haben die Psychologin Barbara Baumeister und der Sozialpädagoge Samuel Keller vom Departement Soziale Arbeit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften untersucht.

Interviews mit Insassen und Angestellten

Sie erstellten eine gesamtschweizerische Statistik alter Gefängnisinsassen und führten in drei Institutionen - Kantonale Strafanstalt Pöschwies (ZH), Kantonale Strafanstalt Saxerriet (SG), Kantonales Massnahmenzentrum Bitzi (SG) - Interviews mit Insassen und mit Gefängnisangestellten durch. Die Studie wurde vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützt.

Die befragten Insassen sind 60 Jahre und älter und allesamt männlich; zum Zeitpunkt der Erhebung hatte in der Deutschschweiz keine inhaftierte Frau dieses Alter erreicht. Sie bewältigen die Belastungen des Vollzugs unterschiedlich.

Verbleibende Lebenszeit bewusst gestalten

Aber alle älteren Insassen sind - mehr oder weniger - betroffen von der kurzen Lebensperspektive. Die Vorstellung eines Neuanfangs nach der Entlassung wird für sie mit zunehmendem Alter schwierig.

Dies führt zum Wunsch, die verbleibende Lebenszeit bewusst zu gestalten und vermehrt Kontakte mit Personen zu pflegen, die ihnen emotional nahestehen. Betroffen sind die Insassen auch von körperlichen Gebrechen, welche die Bewältigung des Alltags und die Erfüllung der Arbeitspflicht erschweren.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=494247

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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