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Dienstag, 17. Mai 2011 / 14:35:00

Gerhard Ulrich von Bundesgericht freigesprochen

Luzern - Seine Nachstellungen und Aktionen gegen zwei Bundesrichter haben für Gerhard Ulrich vom Verein «Aufruf ans Volk» definitiv keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Bundesgericht hat den Freispruch für einen seiner aggressivsten Kritiker bestätigt.

Ulrich hatte im Jahr 2004 vor dem Bundesgericht in Lausanne einen Hungerstreik durchgeführt. Weiter verteilte er Flugblätter und Traktate, auf denen er zwei Richter heftig beschuldigte und beschimpfte. Zudem veranstaltete er mit zahlreichen Anhängern lautstarke Protestaktionen vor ihren Privathäusern.

An der Schwelle zum Strafbaren

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona sprach Ulrich 2010 vom Vorwurf der Nötigung frei. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde der Bundesanwaltschaft (BA) abgewiesen. Sie hatte für den Präsidenten des Vereins «Aufruf ans Volk» eine Freiheitsstrafe von 100 Tagen gefordert.

Gefällt hat den höchstrichterlichen Entscheid ausnahmsweise nicht die strafrechtliche Abteilung. Weil eines ihrer Mitglieder Ziel von Ulrichs Attacken gewesen war, wurde die Sache der II. sozialrechtlichen Abteilung zur Beurteilung übertragen.

Die Richter in Luzern kommen in ihrem Urteil zum Schluss, dass die zwanghaften Nachstellungen Ulrichs gegen ihre zwei Kollegen die Schwelle zum Strafbaren «noch gerade nicht» erreicht haben.

Unliebsamen Zeitgenossen ausgesetzt

Zwar habe Ulrich äusserst unangenehmes «Stalking» gegen die beiden Richter betrieben. Dabei sei indessen zu berücksichtigen, dass sich sein Vorgehen gegen ihre Funktion als Bundesrichter sowie überhaupt gegen das höchste Gericht gerichtet habe. Magistratspersonen seien naturgemäss stark exponiert und damit Anfeindungen ausgesetzt.

Die Richterfunktion bringe es zwangsläufig mit sich, dass auch mit unliebsamen Zeitgenossen unter den Rechtssuchenden zu rechnen sei. Für die Annahme einer strafrechtlichen Nötigung durch zwanghaftes Nachstellen sei deshalb bei obersten Richtern mehr zu verlangen, als wenn Stalking gegen eine Privatperson betrieben werde.

Der 65-jährige Ulrich ist in der Romandie wegen verschiedener Delikte - unter anderem Brandstiftung, Nötigung und Verleumdung - bereits fünfmal schuldig gesprochen worden.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=492301

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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