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Der mutmassliche FC Basel-Fan muss mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe büssen.

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Donnerstag, 12. Mai 2011 / 21:04:00

Hooligan muss ins Gefängnis

Zürich - Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag einen 24-jährigen FC Basel-Fan zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Der Mann aus Jona SG hatte im Letzigrund-Stadion brandgefährliche Signalpatronen abgefeuert und eine Frau verletzt.

Das Gericht sprach den Hooligan in einem Piloturteil der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Von der ausgesprochenen Freiheitsstrafe soll der Verurteilte 10 Monate absitzen.

Der Vorfall hatte sich während des Spiels zwischen dem FC Zürich und dem FC Basel vom 17. Mai 2009 ereignet. Schon kurz nach dem Schlusspfiff war es zu massiven Ausschreitungen von gewaltbereiten Fangruppen gekommen. Dabei entzündete der FC Basel-Fan aus Jona drei Signalpatronen und feuerte diese ab.

Frau verletzt

Die erste Petarde flog in Richtung Südkurve und landete auf dem Spielfeld. Die zwei weiteren Geschosse schlugen im so genannten Familiensektor ein. Ein Geschoss traf dabei eine Frau. Dies erlitt eine handflächengrosse Brandverletzung und musste medizinisch betreut werden.

Trotz Videoaufzeichnungen verliefen die Ermittlungen des Täters zunächst im Sand. Erst als die Polizei am 10. Februar 2010 ein Bild des maskierten Täters im Internet veröffentlichte, trafen die ersten brauchbaren Hinweise ein. Fünf Tage später konnten Fahnder den Schüler festnehmen. Nach 30 Tagen Haft legte er ein umfassendes Geständnis ab.

Die Staatsanwaltschaft stellte den überführten Fan wegen mehrfach versuchter schwerer Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz sowie weiteren Delikten unter Anklage. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Zwölf Monate sollte der bereits mehrfach vorbestrafte St. Galler absitzen.

Wortkarger Angeklagter

Vor Bezirksgericht zeigte sich der Angeklagte wortkarg. Seine häufigste Antwort war: «Ich weiss es nicht mehr». Sein Verteidiger plädierte für eine Bewährungsstrafe von 12 Monaten. Sein Mandant habe nicht gezielt auf Personen geschossen. Zudem sei die Frau nur leicht verletzt worden.

Der Staatsanwalt sprach dagegen von einem erheblichen Verschulden. Die Dummheit der Tat werde nur noch von der Dreistigkeit und Feigheit des Beschuldigten überboten. So habe dieser aus dem Schutze des Mobs heraus geschossen. Dabei hätte eine Massenpanik ausgelöst werden können.

Der Handelsschüler aus Jona ist kein unbeschriebenes Blatt: So hat er in Rapperswil sowie Kloten Stadionverbote missachtet, sich in einem Zug mit Punkern geprügelt und in Jona in einer S-Bahn der Linie 5 randaliert. Dabei sprühte er einem Fahrgast eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht.

bg (Quelle: sda)

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